Revolution für Unternehmen: ORF-Beitrag nur noch einmal zahlen!

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Die Reform des ORF-Beitrags vereinfacht Zahlungen für Unternehmen in Österreich ab 2024 und entlastet über 20.000 Betriebe.

Die Reform des ORF-Beitrags vereinfacht Zahlungen für Unternehmen in Österreich ab 2024 und entlastet über 20.000 Betriebe.
Die Reform des ORF-Beitrags vereinfacht Zahlungen für Unternehmen in Österreich ab 2024 und entlastet über 20.000 Betriebe.

Revolution für Unternehmen: ORF-Beitrag nur noch einmal zahlen!

Die österreichische Regierung hat am 13. September 2025 eine Reform des ORF-Beitrags für Unternehmen beschlossen, die künftig für Entlastung sorgt. Bisher waren Unternehmen mit mehreren Standorten verpflichtet, für jeden Standort einen eigenen ORF-Beitrag zu zahlen. Diese Regelung wird nun abgeschafft. Zukünftig wird nur einmal ein Beitrag fällig, unabhängig von der Anzahl der Standorte des Unternehmens. Dies ist besonders vorteilhaft für kleine und mittlere Unternehmen, darunter viele Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe, die häufig mit mehreren Standorten arbeiten müssen.

Laut einer Äußerung der NEOS soll die Reform dazu führen, dass über 20.000 Unternehmen in Österreich jährlich rund 10 Millionen Euro an Beiträgen einsparen können. Für die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) bedeutet die Neuregelung ebenfalls eine erhebliche Kostenentlastung. Der Aufwand, der durch die Überprüfung von Kulanzanträgen entstanden ist, wird künftig entfallen, was die Verwaltungskosten erheblich senkt. Bisher verursachten diese Anträge etwa 500.000 Euro an Verwaltungskosten.

Der Weg zur Reform

Die Einigung der Regierung zu den letzten Details der Reform fand am Mittwoch statt. Das Vorhaben soll am Montag in den Verfassungsausschuss gelangen. Auch wenn die Höhe des ORF-Beitrags weiterhin an der Lohnsumme bemessen wird, stellt die Reform einen bedeutenden Fortschritt für die betroffenen Unternehmen dar. Die Wirtschaftskammer (WKO) bezeichnet die Neuregelung als „riesigen Erfolg“ für Klein- und Mittelbetriebe, was die Bedeutung der Reform unterstreicht.

Zusätzlich wird das Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung der ORF-Landesdirektoren und -direktorinnen abgeschafft. Diese Maßnahme soll die Unabhängigkeit des ORF stärken und für mehr organisatorische Klarheit sorgen. Finanzminister Markus Marterbauer hebt hervor, dass die gesetzliche Neuregelung Klarheit, Rechtssicherheit und Gerechtigkeit im Beitragswesen schaffen wird.

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Die Reform zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen und gleichzeitig mehr Fairness in das System einzuführen. Kleine und mittelständische Unternehmen, die besonders betroffen waren von den bisherigen Regelungen, können sich nun auf ein praktikableres und gerechteres System einstellen. Die neue Regelung wird voraussichtlich nicht nur die finanzielle Belastung reduzieren, sondern auch die administrativen Herausforderungen für Unternehmen erheblich verringern.

Die rechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahmen wurde vom Verfassungsgerichtshof bestätigt. Ab 2024 wird zudem der ORF-Beitrag für alle Haushalte in Österreich verpflichtend, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Dies stellt eine weitere Weichenstellung im ORF-Beitragswesen dar.

Zusammengefasst zeigt die Reform, dass die österreichische Regierung die Bedürfnisse der Unternehmen ernst nimmt und an Lösungen arbeitet, die für alle Beteiligten von Vorteil sind. Die umfassenden Änderungen am ORF-Beitrag werden bald in Kraft treten und sollen langfristig für mehr Gerechtigkeit und Effizienz im System sorgen.