Psychisch erkrankter Bombendroher: Keine Kosten für Linzer Polizei!
Psychisch erkrankter Bombendroher: Keine Kosten für Linzer Polizei!
Linz, Österreich - Am 22. Mai 2024 kam es in Linz, Österreich, zu einem ernsthaften Vorfall, als ein Anrufer eine Bombendrohung gegen ein zwölf Stockwerke hohes Amtsgebäude der Polizei abgab. Der Mann kündigte telefonisch an, dass „in fünf Minuten“ etwas explodiere. Infolgedessen reagierte die Polizei umgehend und evakuierte das besagte Gebäude. Glücklicherweise stellte sich heraus, dass kein Sprengstoff gefunden wurde, sodass die Mitarbeiter nach Ablauf der Frist wieder zurückkehren konnten. Der Vorfall löste jedoch erhebliche juristische Konsequenzen für den Anrufer nach sich.
Wie 5min.at berichtet, wurde der Mann nach der Tat mit einer Rechnung über 4.420 Euro für die Einsatzkosten konfrontiert. Der Betroffene legte gegen diese Rechnung Beschwerde ein. In einer Entscheidung bestätigte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich, dass der Mann nicht für die Kosten der Evakuierung aufkommen muss. Grund dafür ist seine psychische Erkrankung, die zur Zeitpunkt der strafbaren Handlung vorlag, die das Gericht als entscheidend für seine Schuldunfähigkeit wertete.
Psychische Erkrankung und rechtliche Folgen
Psychische Erkrankungen können im Strafrecht eine komplexe Rolle spielen. Nach den Regelungen des § 20 StGB ist jemand schuldunfähig, wenn er aufgrund einer krankhaften seelischen Störung das Unrecht seiner Tat nicht einsehen oder danach handeln kann. Das Gericht stellte fest, dass der Mann an paranoider Schizophrenie litt und sich zum Zeitpunkt der Tat in einer psychotischen Phase befand. Eine solche Erkrankung schränkt die Einsichtsfähigkeit sowie die Steuerungsfähigkeit erheblich ein, was ihn vor einer strafrechtlichen Verurteilung schützte.
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hatte parallel dazu ein Verfahren wegen gefährlicher Drohung gegen einen anderen Mann aus der Schweiz begonnen, der mit Drohmails gegen verschiedene Einrichtungen in Österreich in Verbindung gebracht wird. Währenddessen laufen auch Ermittlungen gegen eine weitere Tätergruppe aus Deutschland. Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Betroffene in Linz nicht identisch mit diesem anderen Mann ist.
Wiederholte Störungen des öffentlichen Friedens
Wie rechtsportal.de berichtet, zeigt der Fall, dass der Beschuldigte nicht nur aufgrund der Bombendrohung in Linz aufgefallen ist. Zuvor hatte er in der Vergangenheit diverse unbegründete Strafanzeigen bei der Polizei erstattet und versuchte mit einer Bombenattrappe in eine Kindertagesstätte zu gelangen, um Aufmerksamkeit zu erregen. Bei diesem Vorfall stellte er sogar einen radioweckerähnlichen Gegenstand auf die Fensterbank und verbarrikadierte die Türen. Diese Verhaltensweise führte zu einem Großeinsatz der Polizei.
Die Anordnung zur Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde jedoch abgelehnt, da das Landgericht keine hohe Wahrscheinlichkeit für zukünftige erhebliche Straftaten erkannte. Diese Feststellung könnte auf der Tatsache beruhen, dass trotz seiner psychischen Erkrankung in der Vergangenheit keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass psychische Störungen wie die beim Linzer Bombendroher festgestellte paranoide Schizophrenie in der juristischen Handhabung erhebliche Auswirkungen haben können. Wie auch kanzlei.law erklärt, können diese Erkrankungen verhindern, dass die Betroffenen in vollem Umfang für ihre Handlungen zur Verantwortung gezogen werden, was in diesem Fall deutlich wurde.
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Ort | Linz, Österreich |
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