Offizier mit Pferdeschwanz: 2.000 Euro Strafe für Haarverstoß!
Offizier mit Pferdeschwanz: 2.000 Euro Strafe für Haarverstoß!
Vorarlberg, Österreich - Ein Vorarlberger Offizier sieht sich einer Geldstrafe von 2.000 Euro gegenüber, nachdem er gegen die strengen Haarschnittvorschriften des Militärs verstoßen hat. Konkret ging es um seinen Pferdeschwanz, den er bis zum 14. September 2023 trug.
Der Vorfall verdeutlicht die unterschiedliche Handhabung von Frisuren im Militär: Während Soldatinnen einen Pferdeschwanz tragen dürfen, ist dies für männliche Soldaten untersagt. Laut den Vorschriften des Bundesheeres müssen die Haare männlicher Soldaten kurz geschnitten sein, sodass Augen und Ohren jederzeit sichtbar bleiben. Diese Regelungen sind Teil des Haarerlasses, der eine lange historische Tradition hat und dessen Grundlagen im Verteidigungsministerium festgelegt sind.
Die Disziplinarmaßnahmen
Die Bundesdisziplinarbehörde verhängte zunächst eine Geldstrafe von 3.000 Euro gegen den Offizier. Diese Summe wurde jedoch später auf 2.000 Euro reduziert. Darüber hinaus musste der Soldat 300 Euro an Verfahrenskosten tragen. Er wurde allerdings von dem Vorwurf freigesprochen, einen Befehl des Vorarlberger Militärkommandanten missachtet zu haben. Der Disziplinaranwalt des Verteidigungsministeriums legte gegen die Entscheidung jedoch Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein.
Die juristische Auseinandersetzung wirft auch grundsätzliche Fragen zur Befehlsbefolgung durch Soldaten auf. Insbesondere bekam der Offizier ein Remonstrationsrecht eingeräumt, was bedeutet, dass er gegen den Haarschneidebefehl Widerspruch einlegen durfte, ohne dabei bestraft zu werden. Diese Entscheidung führte zur Erstattung weiterer Kosten in Höhe von 1.106,40 Euro für den Bund.
Haarvorschriften in der Militärgeschichte
Die Vorschriften zur Haartracht sind nicht neu. Die Regelungen über das äußere Erscheinungsbild von Soldaten wurden erstmals in den 1960er Jahren eingeführt und beinhalteten Vorgaben zur Haarlänge, die mit der Ehre und dem Ansehen der Bundeswehr in Verbindung standen. Ein erster „Haarnetz-Erlass“ wurde 1971 erlassen, jedoch aufgrund von politischer Kritik und Ansehensverlust wieder zurückgezogen. Im Mai 1972 wurde eine Verordnung erlassen, die festlegte, dass männliches Kopfhaar die Uniform oder den Hemdkragen nicht berühren darf, was bis heute gilt.
Die strengen Vorschriften werden nicht nur im Bundesheer weit gefasst, sondern auch in anderen uniformierten Berufen, wie der Polizei. So ähneln die Regeln der Bundespolizei denjenigen des Bundesheeres, wobei hierbei Aspekte der Sicherheit und des ordnungsgemäßen Sitzes der Kopfbedeckung berücksichtigt werden müssen. Der Fall des Vorarlberger Offiziers könnte nun schließlich auch höhere Gerichte beschäftigen, da er zuletzt beim Verfassungsgerichtshof landet, um die Rechtmäßigkeit der geltenden Vorschriften zu klären. Während Frauen unter geringeren Regelungen bezüglich ihrer Frisuren stehen, bleibt das strikte Reglement für Männer weiterhin umstritten.
Die Gesellschaft ist gespalten über die Angemessenheit der aktuellen Haarvorschriften im Bundesheer, was die Debatte um traditionsreiche militärische Normen und modernen Einfluss auf die persönliche Erscheinung anheizt.
Details | |
---|---|
Ort | Vorarlberg, Österreich |
Quellen |
Kommentare (0)