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ÖVP reicht Anzeige gegen Umweltministerin Gewessler ein: Amtsmissbrauchsvorwürfe und Reaktionen‘

ÖVP platziert Anzeige wegen Amtsmissbrauch - Was steckt hinter dem Vorwurf gegen Gewessler?

Die ÖVP hat die angekündigte Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen die Umweltministerin Leonore Gewessler eingebracht. Laut der Partei hat Gewessler bei der Zustimmung zur EU-Renaturierungsverordnung das Veto der Bundesländer und des ÖVP-geführten Landwirtschaftsministeriums ignoriert, was als wissentlicher Missbrauch ihrer Befugnisse angesehen wird.

Die Anzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht und wird nun geprüft. Bei Amtsmissbrauch drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Obwohl die Regierung durch Gewesslers Zustimmung zur Renaturierungsverordnung ins Wanken geriet, entschied sich Kanzler Nehammer dagegen, die Koalition zu beenden.

Trotz der Anzeige verteidigte Gewessler ihre Entscheidung als rechtskonform und betonte, dass sie damit die langjährige Praxis befolgt habe. Bundeskanzler Nehammer kritisierte Gewessler wegen Verfassungsbruchs und betonte die Notwendigkeit, die Anzeige zu erstatten. Die ÖVP kündigte auch eine Nichtigkeitsklage beim EuGH gegen Gewessler an.

Die Anzeige besagt, dass Gewessler sich über das Veto der Bundesländer hinweggesetzt habe und das Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium nicht hergestellt habe. Die ÖVP argumentiert, dass Gewessler ihre Befugnisse missbräuchlich ausgeübt habe, indem sie der Verordnung zugestimmt habe, ohne die notwendigen Schritte eingeleitet zu haben.

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Ein Experte zweifelt jedoch an der Strafbarkeit von Gewesslers Handlungen. Laut Robert Kert von der Wirtschaftsuniversität Wien sei das Verhalten von Gewessler kein Amtsmissbrauch, da es sich um einen Akt der Gesetzgebung handle und solche Tätigkeiten nicht unter den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs fallen würden. Es bleibt abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft die Anzeige bewerten wird.

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