Österreichs Regierung einigt sich: Messenger-Überwachung startet bald!
Österreichs Regierung einigt sich: Messenger-Überwachung startet bald!
Österreich - Die österreichische Bundesregierung hat sich nach intensiven Verhandlungen auf eine Regelung zur Überwachung von Messenger-Diensten verständigt. Diese Einigung wird als bedeutender Fortschritt in der Terrorabwehr bezeichnet. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bezeichnete den Beschluss als „Meilenstein der Terrorabwehr in Österreich“. Die Maßnahmen sind insbesondere auf konkrete Gefährdungen ausgerichtet, insbesondere auf Krisenfälle, bei denen Sicherheit und öffentliche Ordnung auf dem Spiel stehen.
Die neue Regelung sieht vor, dass die Überwachung von Messenger-Diensten ausschließlich nach Anordnung eines Drei-Richter-Senats und unter Kontrolle eines Rechtsschutzbeauftragten erfolgen darf. Dieser hat künftig zwölf Wochen Zeit zur Prüfung der vorgeschlagenen Software, anstatt wie zuvor zwei Wochen. Zudem müssen bei über 30 Anwendungsfällen pro Jahr Sonderberichte im zuständigen Untersuchungsausschuss erstellt werden.
Voraussetzungen und Regelungen
Die Bedingungen für die Überwachung sind bewusst eng gefasst. Sicherheitsbehörden dürfen nur dann auf die Überwachung zurückgreifen, wenn es für die Ermittlungen absolut notwendig ist. Eine Überprüfung wird auch durch einen Rechtschutzbeauftragten sichergestellt, der sicherstellen soll, dass Missbrauch, etwa gegen Journalisten oder andere kritische Stimmen, mit harten Strafen geahndet wird. Die Voraussetzungen umfassen unter anderem, dass die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren geahndet werden muss.
Die gesetzliche Grundlage für die Überwachung soll noch vor dem Sommer im Plenum beschlossen werden. Interne Experten aus dem In- und Ausland werden in die technische Umsetzung einbezogen. Es wird darauf geachtet, dass die Software zur Überwachung ausschließlich auf Messenger-Dienste programmiert wird und keine anderen privaten Daten erfasst.
Kritik und Sicherheitsbedenken
Trotz dieser Absicherungsmaßnahmen gibt es vielfältige Kritik aus der Opposition. Vertreter der NEOS, FPÖ und Grünen äußerten Bedenken und wiesen darauf hin, dass die Maßnahme nicht den Anforderungen der Verfassung genügen könnte. NEOS-Klubobmann Yannick Shetty betonte, dass der ursprüngliche Ministerialentwurf verfassungsrechtlich bedenklich sei. Auch der Datenschutzbeauftragte epicenter.works äußerte Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzesentwurfs.
Eine Whistleblower-Plattform für die Direktion Staatsschutz Nachrichtendienst soll ebenfalls eingerichtet werden, um potenziellen Missbrauch frühzeitig zu erkennen. Auch die Strafen rund um Amtsmissbrauch sollen verschärft werden, um Beamte im Falle von Fehlverhalten zur Rechenschaft zu ziehen. Geplant ist, dass das Strafmaß für Missbrauch in zwei Jahren deutlich erhöht werden soll.
Mit dieser Einigung möchten die Regierungsparteien ein Regelwerk schaffen, das den Sicherheitsbehörden mehr Zugriff auf Kommunikationsdaten ermöglicht, während zugleich der Schutz individueller Grundrechte gewahrt bleiben soll. Die Bundesregierung muss jedoch weiterhin sicherstellen, dass die Maßnahmen wirksam umgesetzt werden, ohne die Rechte der Bürger unnötig zu gefährden.
5min berichtet über die Ergebnisse des Ministerrats, während Die Presse die Hintergründe beleuchtet und Kurier die sicherheitstechnischen Aspekte und Bedenken zusammenfasst.
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