Österreichs Pensionsreform: Teilpension ab 2026 – Alle wichtigen Fakten!
Österreichs Pensionsreform: Teilpension ab 2026 – Alle wichtigen Fakten!
Österreich - Im Rahmen eines Interviews am 24. Juli 2025 sprach Sozialministerin Korinna Schumann über die zukünftige Ausrichtung der Pensionspolitik in Österreich. Ein zentraler Punkt ist die Forderung der Arbeitgeber nach einer Anhebung des Pensionsantrittsalters. Frauen in Österreich sind bereits schrittweise in ihren Arbeitszeiten länger gefordert. Schumann betonte, dass Pensionspolitik eine sehr sensible und komplexe Thematik darstellt. Ihr zufolge wird Österreichs Pensionssystem im europäischen Vergleich als stabil angesehen.
Ein neuer Ansatz in der Pensionspolitik ist die Einführung der Teilpension, die ab 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Diese Maßnahme soll längere Beschäftigung fördern und ermöglicht es, früher in Rente zu gehen, ohne dabei Einkommensverluste hinnehmen zu müssen. Schumann wies jedoch darauf hin, dass sie einer reflexartigen Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters kritisch gegenübersteht und stattdessen bessere Arbeitsbedingungen sowie den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in den Fokus rücken möchte.
Einführung der Teilpension
Mit der Teilpension können Arbeitnehmer künftig anteilig in Pension gehen und gleichzeitig weiterhin arbeiten. Die Regelungen bleiben dabei unverändert: Das gesetzliche Regelpensionsalter bleibt bei 65 Jahren, und es erfolgen keine Eingriffe in bestehende Pensionen oder Kürzungen zukünftiger Pensionen. Besonders die Pflegeberufe werden in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen, was eine bedeutende Verbesserung für Beschäftigte in diesem Bereich darstellt.
Um Schülerinnen und Schüler, die eine Teilpension in Anspruch nehmen möchten, die Vorzüge dieser Regelung nachvollziehbarer zu gestalten, wird im Herbst 2025 ein Teilpensionsrechner von den Gewerkschaften und der Arbeiterkammer präsentiert. Dieser Rechner soll helfen, persönliche Vorteile und Auswirkungen der Teilpension zu kalkulieren. Die Voraussetzungen für eine Teilpension umfassen unter anderem, dass die entsprechenden Kriterien für die Schwerarbeitspension, Langzeitversichertenpension oder reguläre Alterspension erfüllt sein müssen.
Vorteile und Anpassungen
Die Vorteile der Teilpension sind vielschichtig: So führt bereits ein Jahr länger arbeiten zu Einsparungen für das Pensionssystem von rund 2,2 Milliarden Euro jährlich. Darüber hinaus erwerben Beschäftigte zusätzliche Beitragsmonate, was die zukünftige Pension erhöht. Die jährliche Anpassung der Pensionen, die gesetzlich geregelt ist, basiert auf der Verbraucherpreisentwicklung und wurde für 2026 entsprechend festgelegt.
Interessant ist, dass Arbeitnehmer wählen können, ob sie 25 %, 50 % oder 75 % ihrer Pension beziehen möchten – in einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Dies wirkt sich direkt auf das monatliche Nettoeinkommen aus. Zum Beispiel: Bei einer Teilpension mit 75 Prozent erhalten Mitarbeiter nach zwei Jahren eine Erhöhung ihrer Brutto-Pension.
Dies führt zwar kurzfristig zu einem geringeren Nettoeinkommen, langfristig jedoch zu einer höheren Bruttopension. Das folgende Beispiel verdeutlicht dies besser:
Modell | Arbeitszeit | Gesamtbruttoeinkommen | Gesamtnettoeinkommen | Pension nach zwei Jahren |
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75 % Teilpension | 13 Stunden | 3.162,50 Euro | 2.457 Euro | 2.937 Euro |
50 % Teilpension | 20 Stunden | 3.100 Euro | 2.379 Euro | 3.073 Euro |
25 % Teilpension | 27 Stunden | 3.037 Euro | 2.292 Euro | 3.210 Euro |
Zusammenfassend zeigt sich, dass die neuen Regelungen des Pensionssystems in Österreich nicht nur der Förderung längerer Beschäftigung dienen, sondern auch eine wichtige Anpassung an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes darstellen. Schumann betont die Notwendigkeit einer fairen Entlohnung, um die positiven Effekte der Teilpension für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten optimal zu nutzen.
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Ort | Österreich |
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