ÖGK lehnt erneut Rollstuhl ab: Patienten fordern dringend Hilfe!
ÖGK lehnt erneut Rollstuhl ab: Patienten fordern dringend Hilfe!
Innsbruck, Österreich - Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) steht erneut in der Kritik, nachdem sie die Finanzierung eines dringend benötigten elektrischen Rollstuhls für Gabriela R. (62) abgelehnt hat. Gabriela leidet an einer Erkrankung des zentralen Nervensystems und hat die Pflegestufe 6 erreicht. Trotz ärztlicher Verordnungen, die die Notwendigkeit eines elektrischen Rollstuhls bestätigen, wies die ÖGK ihren Antrag ab. Der Volksanwalt Bernhard Achitz berichtet, dass solche Ablehnungen mittlerweile häufig vorkommen, vor allem bei der Tiroler Außenstelle der ÖGK. Dies wirft die Frage auf, warum betroffene Personen oft erst nach Interventionen durch die Volksanwaltschaft die benötigten Hilfsmittel erhalten.
Achitz warnt, dass die Rechtslage eindeutig ist: Sowohl das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) als auch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten die ÖGK zur Bereitstellung notwendiger Hilfsmittel. Im Fall von Gabriela R. erfand die ÖGK zunächst, sie könne noch mit einem Rollator gehen. Später wurde behauptet, sie sei zu krank, um den Rollstuhl sicher zu bedienen. Dabei stützte sich der Chefarzt der ÖGK nicht auf eine persönliche Begutachtung, sondern nur auf allgemeine Informationen zu ihrer Erkrankung.
Weitere Fälle steigender Dringlichkeit
Gabriela R. ist nicht allein in ihrem Kampf um Unterstützung. Auch Gerhard R. hat einen anhaltenden Bedarf an einem elektrischen Rollstuhl, da sein 17 Jahre alter Rollstuhl irreparabel beschädigt ist. Er wartete monatelang auf eine Entscheidung der ÖGK, bevor der Rollstuhl schließlich erst nach Eingreifen der Volksanwaltschaft und einer Berichterstattung in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ genehmigt wurde. Derzeit ist er auf einen nicht angepassten Leihrollstuhl angewiesen, was zu zusätzlichen Problemen führt.
Christine A., eine andere Betroffene mit Multipler Sklerose, musste ebenfalls lange auf die Finanzierungszusage für einen Rollstuhl warten. Auch in ihrem Fall intervenierte die Volksanwaltschaft, bevor die ÖGK zusicherte, dass sie die Kosten übernehmen wird. Der Volksanwalt Achitz kritisiert die Verzögerungen und undurchsichtigen Entscheidungsprozesse der ÖGK und betont die Notwendigkeit für schnellere und unbürokratische Verfahren.
Systematische Herausforderungen und rechtliche Verpflichtungen
Diese Vorfälle sind nicht nur Einzelfälle, sondern widerspiegeln ein größeres strukturelles Problem in Österreich, wo die Hilfsmittelversorgung unter einer Kompetenzzersplitterung leidet. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich tatsächlich dazu, Unterstützungstechnologien für Menschen mit Behinderungen verfügbar zu machen. Trotzdem erhalten viele Menschen nur unzureichende Hilfsmittel oder müssen lange auf Genehmigungen warten. Der Behindertenrat fordert eine Überarbeitung des veralteten Hilfsmittelkatalogs und einheitliche gesetzliche Bedingungen auf Bundesebene.
- Rechtsanspruch auf optimale und individuell angepasste Versorgung
- Anspruch auf Schulungen für Hilfsmittel
- Wartung, Reparatur und Ersatzbeschaffung durch die Kassen
- Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Hilfsmittelversorgungen
Die unzureichende Versorgung und die Probleme bei der Genehmigung von Hilfsmitteln zeigen sich im Fall von Marco J., der für seine 24-Stunden-medizinische Intensivpflege auf die Unterstützung angewiesen ist. Hierbei stellte sich die ÖGK als verantwortlich dar, verweist jedoch in anderen Fällen auf das Land Tirol. Diese Intransparenz führt zu einer enormen Belastung für die Betroffenen, die auf notwendige Hilfsmittel angewiesen sind.
Die Herausforderungen in der Hilfsmittelversorgung sind vielschichtig und erfordern dringende Reformen und eine patientenfreundlichere Handhabung seitens der ÖGK. Die Vielzahl der Beschwerden, die bei der Volksanwaltschaft eingehen, spricht Bände über die Dringlichkeit, diese Probleme zu lösen.
Für weitere Informationen zu diesen Themen können die Berichte der OTS, eno.ombudsman und des Behindertenrats konsultiert werden.
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Ort | Innsbruck, Österreich |
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