In der Region Enns hat ein Ausbruch der Geflügelpest alarmierende Maßnahmen nach sich gezogen. Betroffen sind vor allem Betriebe in Ernsthofen, was die Behörden dazu veranlasst hat, eine Sperrzone einzurichten. Diese umfasst nicht nur die Gegend um den Ausbruch, sondern erstreckt sich auch auf angrenzende Gemeinden in Oberösterreich, einschließlich Linz-Land, Steyr-Land und Steyr Stadt.
Die Sperrzone zieht strikte Vorschriften nach sich. In dieser Zone, die als Schutz- und Überwachungsbereich definiert ist, müssen alle Betriebe, die Geflügel halten, ihre Tiere in den Ställen lassen. Dies bedeutet eine Stallpflicht, die es Landwirten unmöglich macht, ihre Tiere nach draußen zu lassen. Das Verbringen von Geflügel und dessen Produkten ist grundsätzlich verboten, wobei Ausnahmen nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde möglich sind.
Risikogebiet und Verantwortlichkeiten
In den von der Sperrzone betroffenen Gemeinden sind insbesondere Hargelsberg, Kronstorf und Ernsthofen selbst zu nennen. Zudem zählen Gemeinden wie Asten, Enns, Hofkirchen, St. Florian und Niederneukirchen im Bezirk Linz-Land sowie St. Valentin, Ernsthofen, Ennsdorf und St. Pantaleon-Erla im Bezirk Amstetten zur Überwachungszone. Personen und Betriebe in diesen Bereichen sind angehalten, erhöhte Vorsicht walten zu lassen und alle nötigen Hygienemaßnahmen zu befolgen.
Die Geflügelpest, auch bekannt als AVIÄRE INFLUENZA oder Vogelgrippe, ist eine sehr ansteckende Virusinfektion, die gerade bei Hühnern und Puten zu enormen Verlusten führen kann. Diese Krankheit verbreitet sich sowohl durch direkten Kontakt zwischen Vögeln als auch indirekt, etwa über kontaminierte Gegenstände oder durch Menschen. Über Kot, Augen- und Nasensekret sowie Blut infizierter Vögel kann das Virus leicht übertragen werden.
Landwirte müssen daher strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass Geflügel in geschlossenen Ställen gehalten wird und von Wassergeflügel getrennt bleibt. Die Erfassung und Überwachung aller Besucher in den Ställen ist ebenfalls unumgänglich. Auch das Verfüttern von Küchenabfällen und das Einbringen von kontaminierten Materialien sind strengstens untersagt. Experten warnen, dass das Virus auch über Gegenstände wie Eierkartons oder Einstreu verbreitet werden kann.
Die Sperrzone und die daraus resultierenden Auflagen stehen im direkten Zusammenhang mit dem Ziel, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und Gesundheitsrisiken sowohl für die Tiere als auch für Menschen zu minimieren. Es ist wichtig, diesen Herausforderungen mit dem richtigen Maß an Vorsicht und Verantwortung zu begegnen. Aktuelle Informationen über die Risiken und Vorschriften sind online auf der Website der AGES einsehbar.
Die spezifischen Maßnahmen, die von den Betrieben ergriffen werden müssen, sind dabei vielfältig und von großer Bedeutung: Vom Einsatz von Desinfektionsmitteln bis hin zur Reduzierung des Zugangs für nicht betriebsfremde Personen sind diese Vorschriften klar definiert. Bei toten Wildvögeln in der Umgebung besteht die dringende Pflicht, diese sofort zu melden, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt und welche weiteren Schritten seitens der Behörden unternommen werden müssen, um die Tierbestände zu schützen und den Geflügelpest-Ausbruch unter Kontrolle zu halten. Für weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen, sehen Sie die Berichterstattung auf www.meinbezirk.at.