Ein dramatischer Fall beschäftigt derzeit das Landesgericht Ried, wo sich Geschworene und Richter mit der Frage auseinandersetzen, ob ein 22-Jähriger, der seinen Vater erstochen hat, aus Notwehr handelte oder ob es sich um Mord handelt. Der Vorfall ereignete sich am 19. Jänner 2024 in der Wohnung des Angeklagten.
Staatsanwalt Alois Ebner skizzierte die Ereignisse des schicksalhaften Abends während der Verhandlung am 14. November. Er beschrieb den Vorfall als zwischenmenschlichen „Supergau“, bei dem der Sohn seinem alkoholkranken Vater in einem hitzigen Streit neun tödliche Stiche zufügte. Der mutmaßliche Streit war von gewaltsamen Auseinandersetzungen geprägt. Laut Ebner war der Vater, der in der Tatnacht 2,5 Promille Alkohol im Blut hatte, zuvor aktiv versucht, seinen Sohn von Drogen abzuhalten, was zu einem tiefen Konflikt zwischen den beiden führte.
Vorgeschichte des Angeklagten
Die Lebensgeschichte des Angeklagten ist ebenso tragisch. Schon mit 14 Jahren begann er Drogen zu konsumieren und wurde mehrfach strafrechtlich belangt. Er erlebte eine von Drogen und Gewalt geprägte Kindheit und wurde, wie sein Verteidiger Andreas Mauhart erläuterte, von seinem Vater oft misshandelt.
Der Verteidiger argumentierte, dass der Angeklagte im Wesentlichen ein Opfer seiner Umstände sei. Mauhart schilderte eine bewegende Episode aus der Kindheit des Angeklagten, als dieser durch das Verhalten seines Vaters in Lebensgefahr glaubte. Dies korreliert mit dem Verlauf des Vorfalls, als der Sohn, in einer Panikreaktion, versuchte, seinem Vater die Waffe zu entziehen, nachdem dieser mit einer Schusswaffe gedroht hatte.
Die Tatnacht
Laut dem Angeklagten handelte er in einem Moment größter Angst. Die Bedrohung durch die Waffe seines Vaters, die in der Luft hing, ließ ihn glauben, sein Leben sei in Gefahr. „Ich wollte ihm die Waffe wegreißen“, erklärte der 22-Jährige in der Verhandlung. Er betonte, dass er nicht rational gehandelt habe, sondern nur reflexartig, um sein Leben zu retten.
Ebner widersprach dieser Sichtweise mit dem Hinweis auf die brutale Natur des Angriffs. „Sie müssen nun entscheiden, ob das Mord oder Notwehr war“, wandte er sich an die Geschworenen. Die Beweisführung wird durch ein ballistisches Gutachten, Zeugenaussagen von Nachbarn und weiteren Fachleuten ergänzt.
In den kommenden Wochen wird der Prozess fortgesetzt, mit der Möglichkeit einer Lokalbesichtigung am Tatort und weiteren Zeugenaussagen, die zur Aufklärung des Falles beitragen sollen. Der Ausgang dieses Verfahrens bleibt abzuwarten, da die Geschworenen nun die schwerwiegende Frage beantworten müssen: War es ein Akt der Notwehr oder ein Mord?
Weitere Informationen zu den Details sind verfügbar in einem aktuellen Artikel auf www.meinbezirk.at.