Linz-Land

Vogelgrippe: Strengere Maßnahmen in 25 Bezirken Österreichs ab 8. November

Vogelgrippe schlägt zu: In ganz Österreich, besonders in Ober- und Niederösterreich, wurde für 25 Bezirke „stark erhöhtes Risiko“ erklärt – strenge Maßnahmen für Geflügelhalter ab 8. November!

Österreich steht aktuell vor einer ernsten Herausforderung im Zusammenhang mit der Vogelgrippe, die seit September in verschiedenen Regionen des Landes wieder verstärkt auftritt. Inseln der Unruhe sind hierbei nicht nur die Wildvögel, sondern auch Geflügelbetriebe und Hobbyhaltungen. Das Gesundheitsministerium hat daher beschlossen, ganz Österreich zu einem „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ zu erklären. Diese Entscheidung tritt in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, am 8. November, in Kraft.

Ab dem genannten Datum werden in der Geflügelhaltung erhöhte Sicherheitsmaßnahmen notwendig. Die Vorschriften sehen vor, dass der Kontakt zwischen domestizierten Vögeln und Wildvögeln drastisch minimiert werden muss. Dies kann durch den Einsatz von Barrieren wie Netzen oder Dächern gewährleistet werden. Zudem ist es den Haltern nur erlaubt, ihre Tiere im Stall oder in einem geschützten Bereich zu füttern. Eine Benutzung von Wasser aus Sammelbecken, zu denen Wildvögel Zugang haben, ist strikt verboten. Eine weitere Maßnahme betrifft die Art der Haltung; Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel getrennt werden.

„Stark erhöhtes Risiko“ in 25 Bezirken

Besonders betroffen sind 25 Bezirke in den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Salzburg, Kärnten und Burgenland, in denen als „stark erhöhtes Risiko“ eingestuft wird. In Oberösterreich sind die betroffen Bezirke:

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  • Braunau am Inn
  • Grieskirchen
  • Linz-Land
  • Perg
  • Ried im Innkreis
  • Schärding
  • Wels-Land

In Niederösterreich sind die betroffenen Bezirke:

  • Waidhofen an der Ybbs (Stadt)
  • Amstetten
  • Melk
  • Scheibbs

Für Betriebe mit mehr als 50 Tieren wird die Stallpflicht bis auf weiteres auferlegt. Kleinere Betriebe, die weniger als 50 Tiere halten, sind nur von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie sicherstellen, dass Enten und Gänse getrennt gehalten werden und der Kontakt zu Wildvögeln vermieden wird. Rund um die betroffenen Geflügelbetriebe werden zusätzlich Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, in denen ebenfalls eine generelle Stallpflicht herrscht.

Keine Übertragung auf Menschen

Für die menschliche Gesundheit gibt es derzeit Entwarnung. In Europa sind bislang keine Übertragungen der Vogelgrippe auf Menschen festgestellt worden. Nur in sehr seltenen Fällen, wie bei einem engen Kontakt zu infizierten Vögeln, kann es zu einer Übertragung kommen. Hierbei können grippeähnliche Symptome auftreten. Eine Übertragung über Lebensmittel ist ausgeschlossen, was eine positive Nachricht für die Bevölkerung ist.

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Zusätzlich empfiehlt das Gesundheitsministerium, tote Wasservögel wie Schwäne oder Enten sowie Greifvögel zu melden. Passanten werden gebeten, diese Tiere nicht zu berühren und am Fundort zu belassen. Die Meldung sollte an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden oder den Amtstierarzt erfolgen.

Für weitere Informationen und aktuelle Updates zu dieser Thematik sind die Webseiten der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit www.ages.at sowie des Sozialministeriums www.sozialministerium.at zu empfehlen.

Quelle/Referenz
tips.at

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