In Oberösterreich wird im Bereich des sozialen Wohnbaus ein neuer Fokus auf Nachverdichtungsprojekte gelegt. Dies hat der Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ) als Stellvertreter des Landeshauptmanns angekündigt. Die Änderungen betreffen die Oö. Nachverdichtungsverordnung, die nun zur Begutachtung vorgelegt wird. Zukünftig sollen direkte Landesdarlehen zur Förderung von Nachverdichtungsprojekten zur Verfügung stehen, was einen bedeutenden Schritt in der Schaffung von Wohnraum darstellt.
„Leistbarer Wohnraum ist das, was die Menschen brauchen“, erklärte Haimbuchner in Linz. Er betonte, dass es eine große Herausforderung sei, diesen Wohnraum zu schaffen, insbesondere in urbanen Gebieten, wo es großes Potenzial für die Nutzung bereits vorhandener Flächen gibt. Nachverdichtung bedeutet, bereits versiegelte Flächen effizienter zu nutzen. Diese Art des Bauens kann zwar kostenintensiver sein, doch die neue Verordnung, die in Begutachtung geht, wird als ein entscheidender Fortschritt angesehen.
Neue Förderrichtlinien für Nachverdichtungsprojekte
Künftig wird die Förderung an die bestehenden Neubauförderungsrichtlinien angepasst. Das Land Oberösterreich wird direkte Darlehen bereitstellen anstelle von Zuschüssen. Diese neuen Fördermittel beziehen sich auf verschiedene Arten von Bauvorhaben, wie dem nachträglichen Einbau von Wohnungen oder Aufstockungen von bestehenden Gebäuden. Es gibt eine Obergrenze für die Baukosten, insbesondere bei Abbruch- und Neubauprojekten, allerdings muss eine Miete von maximal 5,80 Euro pro Quadratmeter eingehalten werden.
Ein Beispiel veranschaulicht die Vorteile dieser neuen Regelung: Ein Bauträger im Bezirk Linz-Land plant, in einem alten Gasthof 25 Mietwohnungen durch nachträgliche Umbauten und Aufstockungen zu schaffen. Dafür werden Baukosten von über vier Millionen Euro veranschlagt. Durch die neue Förderung könnte sich die Miete für eine 70 Quadratmeterwohnung um über 290 Euro pro Monat reduzieren, was eine jährliche Ersparnis von fast 3.500 Euro für Mieter bedeutet.
Umfassende Reformen im Wohnbausektor
Mit dem Auslaufen des 2023 eingeführten Fünf-Punkte-Plans für die Wohnbauförderung muss eine neue Regelung her. Bauträger können in Zukunft flexibel entscheiden, wie viel Eigenkapital sie einbringen möchten – zwischen 11 und 20 Prozent. Die Vergütung für dieses Eigenkapital wird je nach Höhe gestaffelt.
Zusätzlich wird die Förderung von Tiefgaragen ab 2025 ausgeweitet. Die Unterstützung wird für dreigeschossige und viergeschossige Gebäude angeboten und soll dazu beitragen, die Flächen für Grünanlagen zu nutzen und gleichzeitig Platz für Fahrzeuge zu schaffen. Die Laufzeit der Förderdarlehen bleibt bei 45 Jahren, und die Zinsen sind weiterhin im niedrigen Bereich von 0,5 bis 1 Prozent angesiedelt.
Das Wohnbaubudget für 2025 wird auf 344,8 Millionen Euro festgelegt, wobei ein erheblicher Teil für Neubau-Direktdarlehen reserviert wird. Dies würde nicht nur der Neubauförderung zugutekommen, sondern auch Nachverdichtungsprojekte in den Fokus rücken.
Die Reaktionen auf die neuen Pläne waren gemischt. Vertreter der ÖVP begrüßten die Maßnahmen als einen Schritt in die richtige Richtung für leistbaren Wohnraum. Im Gegensatz dazu forderte die SPÖ eine umfassende Reform der Wohnbeihilfe, um sicherzustellen, dass die ohnehin schon belasteten Haushalte in Oberösterreich nicht zusätzlich unter Druck geraten. Zudem äußerten grüne Politiker den Wunsch, den Fokus stärker auf Sanierungsmaßnahmen zu legen, um den Klimaschutz im Wohnbau zu fördern.
Die bevorstehenden Änderungen versprechen eine Neuausrichtung im Wohnbau Oberösterreichs, mit dem Ziel, die Herausforderungen im Bereich des leistbaren Wohnraums proaktiv anzugehen und gleichzeitig effizient mit den vorhandenen Flächen umzugehen. Weitere Informationen zu den neuen Regelungen findet man hier.