Die Vogelgrippe hat in Oberösterreich erneut zugeschlagen und sorgt für verstärkte Maßnahmen im gesamten Bundesland. Die Situation ist ernst, denn in der vergangenen Woche mussten rund 200.000 Tiere im Bezirk Amstetten aufgrund von Vogelgrippe-Fällen getötet werden. Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger äußerte ihre Besorgnis über die rasche Ausbreitung der Krankheit und verkündete die Einführung einer Stallpflicht für mehrere Bezirke entlang der Donau.
Dies betrifft die Bezirke Braunau, Grieskirchen, Linz-Land, Perg, Ried, Schärding und Wels-Land. Langer-Weninger betonte die Notwendigkeit, Risikogebiete zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu implementieren. Österreich wird momentan als ganzes Gebiet mit erhöhtem Risiko eingestuft, wobei einige Regionen sogar als hochriskant eingeordnet sind. „Für uns Menschen besteht keine Gefahr. Das Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe vom Tier auf den Menschen ist sehr gering“, beruhigte sie die Bevölkerung. Auch eine Übertragung des Virus über Lebensmittel sei ausgeschlossen.
Wichtige Maßnahmen zur Eindämmung
Um die Virusverbreitung einzudämmen, fordert die Landesrätin die Landwirtschaftsbetriebe auf, strenge Biosicherheitsmaßnahmen zu befolgen. Dazu gehört das Tragen von Schutzkleidung und die gründliche Desinfektion der Schuhe, bevor man den Geflügelstall betritt. Diese Maßnahmen sind einfach umzusetzen und tragen erheblich dazu bei, die Seuche nicht in den eigenen Betrieb gelangen zu lassen.
Sogar Hobbyhaltungen mit weniger als 50 Tieren müssen auf diese Sicherheitsvorkehrungen achten. In der Vergangenheit waren oft Klein- und Hobbyhalter betroffen, da ihre Tiere während des Freilaufs in Kontakt mit Wildvögeln kamen. Daher ist es entscheidend, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. „Wildvögel stellen eine potentielle Gefahr dar. Verendete Wasser- oder Raubvögel sollten keinesfalls berührt werden. Stattdessen ist der Fundort umgehend der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden“, so Langer-Weninger weiter.
Der erste Ausbruch der aktuellen Welle wurde am 9. Oktober 2024 in einem landwirtschaftlichen Betrieb in der Nähe von Mattighofen bestätigt. In diesem betroffenen Legehennen-Betrieb waren 150 Tiere registriert. Um eine Ausbreitung der Krankheit auf andere Betriebe zu verhindern, wurde eine Sperrzone mit einem Radius von zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb errichtet. In dieser Zone gilt bis mindestens 9. November eine absolute Stallpflicht, die auch Hobbyhalter mit weniger als 50 Tieren betrifft.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die erneute Ausbreitung der Vogelgrippe in Oberösterreich zu dringenden Maßnahmen führt. Die Stallpflicht in den betroffenen Bezirken soll dazu beitragen, das Virus einzudämmen und weitere Infektionen zu verhindern. Es bleibt zu hoffen, dass die bisherigen Sicherheitsmaßnahmen ausreichen, um die Situation unter Kontrolle zu halten und eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.