Ein skandalöser Vorfall am Landesgericht Ried hat kürzlich Schlagzeilen gemacht, als der Angeklagte in einem Wiederbetätigungsprozess erneut nicht zu seiner Verhandlung erschien. Der 57-Jährige, der aus Berlin stammt, steht im Verdacht, am 20. April 2021 vor dem Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau einen Trauerkranz niedergelegt zu haben, der die Aufschrift „RIP USA“ trug. Laut Anklage wird diese Abkürzung als Hinweis auf seine Verehrung für Hitler gedeutet.
Der Anwalt des Beschuldigten begründete dessen Abwesenheit am Dienstag mit beruflichen Verpflichtungen. Er argumentierte, dass der Angeklagte zwar bereit sei, sich seiner Verantwortung zu stellen, jedoch aus seiner derzeitigen beruflichen Situation nicht anreisen könne. Dies war ein herber Rückschlag für das Gericht, da der Termin bereits seit geraumer Zeit feststand und die Geschworenen ebenso wie alle Gerichtsbeteiligten anwesend waren.
Erneute Auslieferungsantrag
In einer klaren Ansage ließ der Richter kein gutes Haar an der Entschuldigung des Angeklagten. Er kündigte an, einen Auslieferungsantrag an die deutschen Behörden zu stellen. Dies bedeutet, dass der Mann in Deutschland in Auslieferungshaft genommen werden könnte und auf einen neuen Verhandlungstermin in Österreich warten muss. Sollte der Antrag nicht genehmigt werden, könnte er bei einer Rückkehr nach Österreich verhaftet werden. Diese Entwicklungen zeigen, wie ernst das Gericht die Vorwürfe nimmt und dass es bereit ist, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen.
Hintergründe zum Kranzlegungs-Vorfall
Der Vorfall, bei dem der Beschuldigte den Kranz niederlegte, fiel zusammen mit den Dreharbeiten zu einem Dokumentarfilm, der sich mit dem Thema Braunau auseinandersetzt. Dieser Film, „Wer hat Angst vor Braunau“ von Günter Schwaiger, stellt anscheinend ebenfalls den Angeklagten in den Mittelpunkt. Berichten zufolge hat dieser während der Dreharbeiten zugegeben, Hitler zu verehren, was die Vorwürfe gegen ihn weiter erhärtet.
In Anbetracht der wiederholten Abwesenheit des Angeklagten bei der Gerichtsverhandlung und der Schwere der Angeklage ist es verständlich, dass das Gericht Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit und die Justiz nicht weiter in diesem Prozess behindert werden.
Details zu diesem Vorfall und den rechtlichen Schritten sind derzeit noch spärlich, jedoch meldet ooe.orf.at, dass die rechtlichen Konsequenzen für den Beschuldigten gravierend sein könnten.
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