Braunau

Braunauer Rentnerin schlägt Forderung von Ex-Arbeitgeber zurück und gewinnt

"Schock für Ex-CFO: Nach der Pensionierung fordert ihr ehemaliger Arbeitgeber über 600.000 Euro – doch die Rentnerin schlägt zurück und gewinnt eine hohe Summe vor Gericht!"

In einer überraschenden Wendung nach ihrer Rente sieht sich eine ehemalige Mitarbeiterin aus Oberösterreich mit einer enormen Geldforderung konfrontiert. Während viele die Zeit nach dem Arbeitsleben als friedlichen Neuanfang betrachten, war die Realität für diese Rentnerin markant anders. Ihr früherer Arbeitgeber meldete sich nicht mit Glückwünschen, sondern mit einer Forderung in Höhe von über 500.000 Euro.

Im Herzen von Braunau arbeitete die Frau über zwei Jahrzehnte für ihr Unternehmen, zuletzt als kaufmännische Leiterin und Chief Financial Officer. Laut der Arbeiterkammer Oberösterreich wird ihr vorgeworfen, in ihrer Rolle „grob fahrlässig“ gehandelt zu haben, insbesondere im Kontext von Fremdwährungsgeschäften. Dies habe dem Unternehmen erheblichen Schaden zugefügt. Die Forderung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einer Schadensersatzforderung von über 167.000 Euro und einer weiteren, die sich auf noch nicht abschätzbare Kursverluste von über 400.000 Euro beläuft.

Rechtlicher Streit und Rückzug der Klage

Die juristischen Auseinandersetzungen zogen sich über mehrere Verhandlungen. Im Verlauf dieses Prozesses konnte die frühere Angestellte jedoch nicht nur die Klage abwehren, sondern auch einen gewaltigen Sieg verbuchen. Das Unternehmen zog die Klage zurück und erklärte, die Forderungen seien unberechtigt. Dies stellte die Rentnerin in ein ganz neues Licht, in dem sie den Spieß umdrehen konnte.

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Durch ihre Hartnäckigkeit und mit der Unterstützung der Unterstützungsangebote ihrer Gewerkschaft erkämpfte sie sich letztendlich über 142.000 Euro an Ansprüchen, die dem Unternehmen noch aus ihrer Arbeitszeit zustanden. Diese Situation erinnert daran, wie wichtig es ist, auch im Alter auf die eigenen Rechte zu achten und sich durch berufliche Vertretungen beraten zu lassen.

In Österreich stellen solche Fälle einen interessanten Blickwinkel auf die Anforderungen und gesetzliche Regelungen im Arbeitsrecht dar. Das gesetzliche Pensionsalter ist im Lande strengen Richtlinien unterworfen, wobei Männer ab 65 Jahren und Frauen seit 2024 stufenweise ebenfalls erst mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen können. Dies wird oft als belastend empfunden, da Frauen bis Ende 2023 frühzeitig ihre Rente antreten konnten.

Diese Geschichte zeigt auf exemplarische Weise, wie unkompliziert der Übergang in den Ruhestand manchmal nicht ist und wie wichtig sorgfältige rechtliche Kenntnisse für alle Arbeitnehmer – insbesondere für Frauen, die in der Vergangenheit oft benachteiligt wurden – sein können.

Für diese Ex-Arbeitnehmerin war es ein angeblich ruhiger Übergang in die Rente, der jedoch in einem rechtlichen Kampf endete. Der Fall ist ein eindringlicher Beweis dafür, dass es sich lohnt, seine finanziellen Ansprüche und Rechte immer zu überprüfen, selbst Jahre nach dem Verlassen eines Unternehmens. Die Arbeiterkammer empfiehlt daher, immer eine zweite Meinung von Fachleuten einholen zu lassen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, wie sie hier aufgetreten sind. Siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.merkur.de.


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Quelle
merkur.de

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