Wiener Neustadt

Geflügelpest im Bezirk Wiener Neustadt: Vorkehrungen und Informationspflichten

Geflügelpestalarm im Bezirk Wiener Neustadt: Wegen Hochrisikofällen in Nieder- und Oberösterreich müssen die Bauern jetzt strenge Stallpflicht einhalten!

Aktuell wurden im Bezirk Wiener Neustadt erhöhte Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest eingeführt, nachdem in anderen Teilen Österreichs Ausbrüche festgestellt wurden. Diese Einstufung als "Gebiet mit erhöhtem Risiko" ist eine Präventivmaßnahme, um die Ausbreitung der Krankheit zu kontrollieren. Wie der Obmann der Bezirksbauernkammer, Manuel Zusag, erklärte, sind im Bezirk selbst noch keine Fälle aufgetreten. Am 13. November 2024 traten allerdings Fälle in Nieder- und Oberösterreich auf, die der Grund für diese Alarmstufe sind.

Die Einstufung ist besonders wichtig, da sie Warnungen für Geflügelhalter signalisiert. "Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die weitere Verbreitung der Geflügelpest auf ein Minimum zu reduzieren", betonte Zusag in einem Interview.

Bedeutung der Risiko-Einstufung

Die Einstufung "Gebiet mit erhöhtem Risiko" bedeutet, dass bestimmte Bereiche, vor allem in der Nähe von Flüssen und Seen, als potenzielle Gefahrenzonen gelten. Diese Gewässer sind häufig Rastplätze für wildlebende Vögel, die das Virus verbreiten können. Umso wichtiger ist es, bei Entdeckungen von toten Vögeln sofort zu handeln und diese unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Es wird dringend geraten, diese Tiere nicht zu berühren oder mitzunehmen.

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Für die Halter von Geflügel gibt es strenge Auflagen. Unter anderem müssen Enten und Gänse strikt von anderem Geflügel getrennt gehalten werden, sowie unterschiedliche Fütterungs- und Trinkmethoden sicherstellen, um Kontakt mit möglichen Virusträgern zu vermeiden. Die Fütterung sollte im Stallinneren stattfinden, und Tränken darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen.

Außerdem sind Geflügelhalter verpflichtet, etwaige Anzeichen einer Erkrankung sofort zu melden. Dazu zählen ein signifikater Rückgang der Futteraufnahme oder der Eierproduktion. Verdachtsfälle müssen unverzüglich der zuständigen Behörde gemeldet werden, um dann entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.

Im Rahmen dieser hohen Sicherheitsvorkehrungen wird auch ein Meldepflicht für alle Geflügelhalter eingeführt, um eine zeitnahe Untersuchung aller Betriebe zu gewährleisten. Dies ist kritisch, damit die Veterinärbehörden schnell reagieren können und mögliche Ausbrüche von Geflügelpest eingedämmt werden können. Es wird darum gebeten, auch private Halter, die nur wenige Hühner besitzen, sich zu registrieren. Ein Online-Formular hierfür kann auf der Homepage der NÖ Landesregierung gefunden werden.

"Ich appelliere an alle Geflügelhalter, die neuen Maßnahmen ernst zu nehmen und umsetzen. Nur so können wir gemeinsam die Gesundheit unserer Bestände schützen", schloss Zusag seine Mitteilung.

Diese Entwicklungen zeigen die Dringlichkeit der Situation und die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit aller Geflügelhalter, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Für weitere Informationen rund um das Thema Geflügelpest und die speziellen Auflagen im Bezirk, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.meinbezirk.at.

Statistische Auswertung

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