Neunkirchen

Räuberische Erpressung am Gloggnitzer Bahnhof: Ein Fall von Wildwest-Inkasso!

In einem dramatischen Fall, der an die rauen Zeiten des Wilden Westens erinnert, wurde ein 20-jähriger Mann aus dem Bezirk Wiener Neustadt für seine brutalen Machenschaften vor dem Landesgericht in Gloggnitz zur Verantwortung gezogen. Im Sommer lockte er sein 21-jähriges Opfer, unter dem Vorwand, eine Freundin zu treffen, zum Bahnhof. Doch anstatt seiner Bekannten warteten er und sein 21-jähriger Mittäter bereits auf den ahnungslosen Mann. Der Anschlag geschah schnell: Mit einem kräftigen Schlag ins Gesicht, der das Opfer mit einem Kieferbruch zurückließ, forderte der Erstangeklagte ganz unverfroren Geld: „Jetzt fahren wir zur Bank, tun wir Geld abheben!“

Enthüllungen im Gerichtssaal

Die beiden Angeklagten schüchterten das Opfer ein und zwangen es, in ihr Auto einzusteigen. Dabei wurde ein Klappmesser des Zweitangeklagten erwähnt, welches als weiteres Druckmittel diente. Am Bankautomaten in Gloggnitz angekommen, überwachte der Erstangeklagte die Abhebung von 240 Euro, die er brutal dem Opfer abzujagen wusste.

Doch nicht nur die Angreifer stehen vor Gericht. Das Opfer selbst musste sich ebenfalls verantworten, da es zunächst versuchte, seine Schulden zu leugnen, was die Situation noch komplizierter machte. Während der Verhandlung gestand der Erstangeklagte, einen Fehler gemacht zu haben, und erklärte seine wütenden Handlungen: „Ich war so zornig, weil ich ihm 640 Euro geliehen hatte und er einen Monat nicht erreichbar war.“ Auch der Zweitangeklagte gab zu, zwar zu wissen, warum sie zur Bank fuhren, bestritt aber, ein Messer gehabt zu haben. Das Opfer entschuldigte sein Verhalten mit Scham über seine finanziellen Probleme, die die Situation ins Chaos stürzten.

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Alle drei Männer weisen Vorstrafen auf, was die Folgen dieser Gewalttat zusätzlich verschärft. Der Erstangeklagte wurde wegen Nötigung und schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt, wovon zwei Jahre bedingt sind. Der Zweitangeklagte erhielt eine bedingte Strafe von 15 Monaten, während das Opfer mit einer dreimonatigen bedingten Haftstrafe davongekommen ist. Das Opfer nahm das Urteil an, während die beiden anderen Angeklagten Berufung einlegten. Der Fall wirft einen schockierenden Blick auf die dunkle Seite von Inkassopraxen in der heutigen Gesellschaft!

Quelle/Referenz
noen.at

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