Neunkirchen

Frauenhäuser im Saarland: Alarmierende Platznot für Gewaltbetroffene

Im Saarland blieben in diesem Jahr 29 Frauen auf der Strecke, weil die Frauenhäuser überfüllt sind – wo bleibt der Schutz vor Gewalt?

Im Saarland stehen die vier Frauenhäuser der AWO vor einer großen Herausforderung: In diesem Jahr konnten bisher 29 Frauen, die Hilfe suchten, nicht aufgenommen werden. Nach Angaben von Mascha Nunold, der Bereichsleiterin der Frauenhäuser, ist die Kapazität in den Einrichtungen in Neunkirchen, Saarbrücken, Saarlouis und Völklingen stark eingeschränkt. Diese Frauenhäuser bieten insgesamt nur 33 Zimmer für Frauen und ihre Kinder, die Opfer von partnerschaftlicher Gewalt geworden sind.

Diese Situation ist alarmierend, vor allem wenn man die Vorgaben der Istanbul-Konvention bedenkt, die eine ausreichende Zahl von Schutzplätzen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder verlangt. Deutschland, das sich verpflichtet hat, diese Konvention umzusetzen, sollte laut Empfehlungen 2,5 Plätze pro 10.000 Einwohner bereitstellen. Leider liegt das Saarland mit einer Quote von nur 0,6 auf dem letzten Platz unter den Bundesländern. Das verdeutlicht die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes für gefährdete Frauen.

Hochbelegte Frauenhäuser und Notfallunterkünfte

Mascha Nunold hebt hervor, dass die Frauenhäuser im Saarland seit Jahren an der Kapazitätsgrenze operieren. Aktuell sind nur noch drei Zimmer frei, andere Klientinnen müssen unter Umständen vorübergehend bei Freunden oder Verwandten unterkommen, während sie auf einen Platz warten. Sollte der Platzbedarf an allen Standorten gedeckt sein, gibt es in Saarlouis ein Notaufnahmezimmer, das kurzfristig genutzt werden kann, bis eine reguläre Unterkunft findet.

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Die AWO berät außerdem zu rechtlichen Schritten im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes, um Schutzmaßnahmen wie Näherungsverbote zu beantragen. Es ist wichtig, dass die Frauen in dieser schwierigen Lage Zugang zu Informationen und Unterstützung haben.

Die Bedeutung des neuen Gewalthilfegesetzes

Ein Lichtblick könnte das geplante Gewalthilfegesetz der Bundesregierung sein, das eine bundeseinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser anstrebt. Nunold begrüßt diese Initiative: „Wir brauchen ein verlässliches Finanzierungssystem“, betont sie. Frauen, die aus verschiedenen Gründen nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind, müssen derzeit ihre Aufenthalte in Frauenhäusern selbst finanzieren. Somit ist die Unterstützung durch die AWO-Stiftung oft nur kurzzeitig möglich, was dem notwendigen Schutz nicht gerecht wird.

Durch das Gewalthilfegesetz soll der Zugang zu Schutz und Beratung durch einen Rechtsanspruch für von Gewalt betroffene Frauen gesichert werden. Doch die politische Lage ist unsicher, da der Gesetzesentwurf nach dem Bruch der Koalition möglicherweise nicht vor den kommenden Wahlen im Februar verabschiedet werden kann. Denn für eine Mehrheit im Bundestag benötigen die Befürworter die Unterstützung der Union, die sich jedoch ebenfalls mit eigenen Anträgen beschäftigt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) hat betont, dass es bundesweit momentan nicht ausreichend Schutzunterkünfte gibt. Mit rund 350 Frauenhäusern, 100 Schutzwohnungen und 600 Beratungsstellen kann die Sicherheit für Frauen nicht garantiert werden, insbesondere angesichts der steigenden Gewalt gegen Frauen. 2023 sieht der Bericht über geschlechtsspezifische Gewalt eine besorgniserregende Anzahl an Femiziden, mit sieben Tötungen allein im Saarland.

Nach Angaben von Nunold ist einer der gravierendsten Aspekte die hohe Dunkelziffer bei Gewaltstraftaten, da viele Frauen nicht bereit sind, Anzeige zu erstatten.

Zusätzlich weist die AWO darauf hin, dass der Mangel an bezahlbarem Wohnraum im Saarland die Situation weiter verschärft. Nunold erklärt, dass Frauenhäuser nicht für den Langzeitaufenthalt gedacht sind und ihre Klientinnen in der Regel innerhalb von drei Monaten in eine eigene Wohnung ziehen sollten. Das Projekt „Second Stage“, das vom Land gefördert wird, soll Frauen dabei helfen, den Übergang von den Frauenhäusern in ein eigenes Zuhause zu erleichtern.

Wenn Frauenhäuser den notwendigen Unterstützung bieten sollen, ist die Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften und Privatvermietern unerlässlich, um die dringend benötigten Wohnplätze zu schaffen. Die AWO nimmt daher Mietangebote entgegen, um den betroffenen Frauen zu helfen.

Mehr zu den aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich findet sich in einem Bericht auf www.sr.de.

Quelle/Referenz
sr.de

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