Anfang Oktober erregten Bilder einer Wildkamera in Hainfeld die Aufmerksamkeit von Jägern und Naturliebhabern zugleich. Die Aufnahmen zeigen eindeutig ein wolfsähnliches Tier, was zahlreiche Spekulationen über die Präsenz eines Wolfes im Gölsental auslöste. Der Verdacht auf einen Wolf wurde bald zur Gewissheit, nachdem ein Rehkadaver, der am 5. Oktober in Hainfeld gefunden wurde, zur Untersuchung eingeschickt wurde. Die Ergebnisse ließen keinen Zweifel: Laut der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld wurde die DNA eines Wolfes nachgewiesen, der aus einer italienischen Population stammt.
Bezirksjägermeister Martin Schacherl erklärte, dass die Art und Weise, wie das Reh getötet wurde – mit herausgerissenen Gedärmen – eindeutig auf einen Wolf hindeutet. Bislang habe er jedoch keine weiteren Sichtungen oder Risse gemeldet bekommen. Wölfe tendieren dazu, alleine zu ziehen und nicht in einem bestimmten Gebiet zu verweilen. Dennoch betonte Schacherl, dass die Abwesenheit von Sichtungen nicht bedeutet, dass der Wolf nicht mehr in der Region ist. Die Situation könnte problematisch werden, falls sich ein Rudel ansiedeln sollte, was eine erhöhte Zahl an Wild- und Nutztier-Rissen zur Folge haben könnte.
Forderungen nach Regulierungsmaßnahmen
Diese Bedenken werden von Rudolf Buchner, dem Obmann der Bezirksbauernkammer Lilienfeld, geteilt. Er betonte, dass Landwirte stets bemüht sind, die hohen Tierwohl-Standards einzuhalten. Sollte der Wolf jedoch zur Bedrohung für Weidetiere werden, sieht Buchner akuten Handlungsbedarf. Er erklärte, dass in bewaldeten und alpinen Regionen oft nicht genügend Möglichkeiten bestehen, sichere Zäune zu errichten, um Weidetiere zu schützen. „Nicht-Landwirte stellen sich den Herdenschutz oft als einfach vor, aber in der Realität ist es komplexer“, fügte er hinzu. Dies erhöhe den Druck auf Landwirte, die bei zunehmenden Rissen Regulierungsmaßnahmen als notwendig erachten, um ihre Lebensgrundlage zu sichern.
In Reaktion auf die steigenden Bedenken hat die Landesregierung die NÖ Wolfsverordnung am 22. Oktober angepasst. Diese neuen Regelungen ermöglichen es Jägern, auffällige Wölfe nicht nur im betroffenen Jagdgebiet, sondern auch in angrenzenden Gebieten zu vergrämen oder im Bedarfsfall zu entnehmen. „Das erleichtert die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen“, erklärte Johannes Schiesser, Bezirksjägermeister im Bezirk St. Pölten.
Zusammen mit diesen Entwicklungen bietet die Gemeinde Rabenstein auf ihrer Webseite Informationen darüber an, wie in Niederösterreich mit Wölfen umgegangen werden kann. Auch andere Regionen wie Göstling im Bezirk Scheibbs und Hollenstein im Bezirk Amstetten berichten von ähnlichen Vorfällen. In Kaltenleutgeben wurden fünf Schafe gerissen, und es steht ebenfalls der Verdacht eines Wolfsrisses im Raum. Die Vielzahl an Berichten zeigt, dass die Thematik weiterhin aktuell und brisant ist, und bleibt abzuwarten, wie die zuständigen Behörden auf die Herausforderungen reagieren werden.
Für weiterführende Informationen zu dieser Situation können Leser den Artikel auf m.noen.at nachlesen.