Krems

Forschungspreis der ÄKNÖ: 8.000 Euro für junge Mediziner aus NÖ

"Die Ärztinnen- und Ärztekammer Niederösterreich vergibt erstmals einen Forschungspreis von 8.000 Euro für junge Mediziner – lass dir die Chance nicht entgehen, deine innovative Arbeit einzureichen!"

Die Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich (ÄKNÖ) hat einen neuen Forschungspreis ins Leben gerufen, der speziell für angewandte Wissenschaften im Bereich der Humanmedizin gedacht ist. Mit einem Gesamtpreisgeld von 8.000 Euro strebt die Initiative an, junge Talente in der Medizin zu fördern und ihnen eine Plattform für ihre innovativen Forschungsprojekte zu bieten. Der Vorsitzende Harald Schlögel betont, dass der Preis eine wichtige Gelegenheit für junge Mediziner darstellt, die ihre Arbeiten im Kontext des Bundeslandes Niederösterreich präsentieren möchten.

Der Forschungspreis gliedert sich in zwei Kategorien: Für herausragende Dissertationen oder PhD-Thesen werden 5.000 Euro und für Diplom- oder Masterarbeiten 3.000 Euro vergeben.

Ziele des Forschungspreises

„Wir wollen insbesondere junge Kolleginnen und Kollegen motivieren, ihre Arbeiten einzureichen und damit das wissenschaftliche Potenzial in Niederösterreich weiterzuentwickeln und zu stärken“, erklärt Präsident Harald Schlögel. Dies unterstreicht das Ziel der ÄKNÖ, die fachliche Expertise und das Engagement in der Region zu fördern.

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Die Einreichfrist beginnt sofort und endet am 28. Februar 2025. Die Preisverleihung ist für den Herbst 2025 in Krems geplant.

Umfangreiche Auswahlkriterien

Eine hochkarätige Jury wird für die Bewertung der Einreichungen verantwortlich sein. Diese setzt sich aus Mitgliedern der Karl Landsteiner Privatuniversität, der Danube Private University, der Universität für Weiterbildung Krems sowie der Karl Landsteiner Gesellschaft und der Medizinischen Gesellschaft Niederösterreich zusammen. Die Auswahlkriterien sind dabei sehr anspruchsvoll:

  • Bewerber:innen dürfen maximal 35 Jahre alt sein.
  • Die eingereichte Arbeit muss mit „Sehr gut“ oder einer entsprechenden Note bewertet worden sein.
  • Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist in einem wissenschaftlichen Fachmagazin Pflicht.
  • Für Dissertationen/PhD-Thesen muss zudem die (geteilte) Erstautorenschaft nachgewiesen werden.
  • Die Arbeit darf zum Zeitpunkt der Einreichung maximal fünf Jahre alt sein.
  • Mindestens 365 Tage ärztliche Tätigkeit in Niederösterreich sind nachzuweisen.

Für detaillierte Informationen zu den Einreichmodalitäten und Bewerbungsprozess ist die Website der ÄKNÖ unter www.arztnoe.at/forschungspreis eine wertvolle Ressource.

Mit diesen Schritten hofft die ÄKNÖ, einen neuen Anreiz für junge Mediziner zu schaffen und einen Beitrag zur wissenschaftlichen Entwicklung in der Region zu leisten. Dies könnte nicht nur die Karrieren junger Ärztinnen und Ärzte fördern, sondern auch langfristig die medizinische Landschaft in Niederösterreich stärken.


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Quelle
meinbezirk.at

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