Am 28. April 2023 kam es um 15:48 Uhr auf der Landstraße L12 in Hagenbrunn zu einem tragischen Verkehrsunfall, der das Leben eines 31-jährigen Vaters forderte. Er wurde posthum als Opfer grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Vorfall ereignete sich nach einer feuchtfröhlichen Feier, die der Fahrer nach einem Streit mit seiner Freundin besucht hatte.
Nach einer Nacht, in der er nur bedingt alkoholisiert war, entschloss sich der Angeklagte, eine weitere Veranstaltung zu besuchen. Er und ein Freund hielten sich auf dem Oldtimertreffen in Enzersfeld auf und konsumierten dort Alkohol und Kokain. Trotz eines Blutalkoholgehalts von 1,66 Promille und dem Einfluss von Drogen fühlte er sich fähig, das Fahrzeug zu steuern. Dies führte zu einer fatale Entscheidung: Er setzte sich ans Steuer, während sein Beifahrer, der nicht angeschnallt war, im Auto saß.
Der folgenschwere Unfall
Die Staatsanwaltschaft berichtete, dass der Fahrstil des Angeklagten durch mangelnde Aufmerksamkeit und verzögerte Reaktionsfähigkeit geprägt war. Dies führte dazu, dass der PKW von der Fahrbahn abkam, sich mehrfach überschlug und der Beifahrer aus dem Fahrzeug geschleudert wurde, woraufhin er tödliche Verletzungen erlitt. Die Partnerin des Verstorbenen war während des Verfahrens sichtbar betroffen und versuchte, stoisch zu bleiben.
Richter Martin Bodner zeigte während des Prozesses Verständnis für die schwierige Situation aller Beteiligten und ließ die grausamen Beweisfotos nur teilweise vorzeigen. Dennoch berührten die Aussagen von Ersthelfern, die das schreckliche Aussehen des Opfers beschrieben, die Anwesenden tief. Die emotionalen Reaktionen in Gerichtssaal waren spürbar, und alle Beteiligten litten unter der Schwere der Umstände.
Strafmaß und rechtliche Verantwortung
Anwalt Herwig Ernst, der die Familie des Opfers unterstützte, forderte eine finanzielle Entschädigung für die Kinder des Verstorbenen. Der Angeklagte erkannte die Verantwortung für sein Handeln an und stimmte der Zahlung von 1.000 Euro Trauerschmerzengeld pro Kind zu. In ihrem Plädoyer betonte Verteidigerin Clara Abpurg, dass ihr Mandant von Anfang an seine Verantwortung eingestanden hatte. Sie stellte auch die Fragen nach der Verantwortung des Beifahrers und den Umständen des Fahrens in den Raum.
Das Urteil lautete auf ein Jahr Freiheitsstrafe, die der Angeklagte verbüßen muss – ob im Gefängnis oder unter Auflagen, wird von der Justizanstalt entschieden. Dieses Urteil verdeutlicht nicht nur die rechtlichen Konsequenzen seines Handelns, sondern schließt auch die Tragik für die Hinterbliebenen ein. Der Fall bleibt nicht nur ein juristisches Thema, sondern wirft auch viele menschliche Fragen auf, die den Angeklagten weiterhin beschäftigen werden. Für weitere Details zu diesem Fall, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.noen.at.