Korneuburg

Schutz oder Übergriff? Korneuburger muss für Schwester ins Gefängnis

21-Jähriger aus Korneuburg muss für seine brutale "Schutzaktion" der 15-jährigen Schwester ins Gefängnis: Ohrfeigen für Freunde und ein gescheiterter Diebstahl bringen ihn hinter Gitter!

Ein 21-jähriger Mann aus Korneuburg muss sich nun vor Gericht verantworten, nachdem er im vergangenen Juni zwei Jugendliche angegriffen hat. Der Vorfall ereignete sich, als der Angeklagte, besorgt um die Sicherheit seiner 15-jährigen Schwester, versuchen wollte, die beiden Jungen zur Rede zu stellen. In dem Prozess erklärte er, dass es für ihn eine Frage des Ehrenkodexes sei, seine Schwester zu beschützen und er daher die beiden an den Ohren zog und ohrfeigte.

Richter Rainer Klebermaß wies ihn allerdings darauf hin, dass dies nicht in seinem Ermessen liege: "Die Mutter hat als Erziehungsberechtigte über ihre Tochter zu entscheiden, aber sicher nicht Sie." Der junge Mann, dessen Familie aus Jugoslawien stammt, argumentierte, dass für ihn solches Verhalten nicht akzeptabel sei.

Erneute Delikte und Vorstrafen

Der Prozess offenbarte, dass der Korneuburger kein Unbekannter im Gericht ist. Staatsanwältin Daniela Temsch merkte an, dass der Angeklagte erst vor kurzem dem Erwachsenenstrafrecht beigetreten sei und bereits mehrere Vorstrafen, darunter auch für Körperverletzung, aufzuweisen hat. Zudem wurde bekannt, dass er während des Vorfalls versucht hatte, die Smartwatch eines der Opfer zu stehlen, von diesem Vorhaben jedoch aufgrund des Eingreifens eines Passanten abließ.

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Verteidiger Franz Stacher wandte ein, dass es sich bei den Ereignissen um einen Ausrutscher handele und der Angeklagte seine Tat bereue. Trotz dieser Argumente sah der Richter die Notwendigkeit, härtere Maßnahmen zu ergreifen, um dem jungen Mann die Konsequenzen seines Handelns näherzubringen.

Das Urteil und die Schockhaft

Das Urteil fiel für den Angeklagten härter aus als erwartet: Drei Monate unbedingte Freiheitsstrafe und eine fünfjährige Bewährungszeit. Richter Klebermaß erklärte, dass dies eine bewusste "Schockhaft" sei, um dem 21-Jährigen die Ernsthaftigkeit seiner Taten vor Augen zu führen. Er muss seine Haftstrafe innerhalb eines Monats antreten, was den Angeklagten sichtlich überraschte, auch wenn er anfangs optimistisch wirkte.

Diese Entscheidung stellt klar, dass das Gericht Gewalt in jedem Kontext nicht toleriert und dass auch familiäre Beziehung nicht über das Rechtssystem stehen. Das Vorgehen des Angeklagten wurde als nicht akzeptabel angesehen, insbesondere in einer Gesellschaft, die auf den Schutz und Respekt innerhalb der Gemeinschaft Wert legt. Mehr Informationen zu diesem Fall können in einem Bericht auf www.noen.at nachgelesen werden.


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Quelle
noen.at

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