Korneuburg

Prozess um Mordversuch: 32-Jährige steht wegen Vergiftung und Gewalt vor Gericht

Eine 32-Jährige steht in Korneuburg vor Gericht, weil sie ihren Lebensgefährten fast umbrachte: Vergiftung, Schnittverletzungen und ein vermeintlicher Mordversuch – was für ein Drama!

Ein aufsehenerregender Prozess hat am Landesgericht Korneuburg begonnen, in dem eine 32-jährige Frau eines gravierenden Verbrechens beschuldigt wird. Die Angeklagte steht im Verdacht, ihren Partner, einen 42-jährigen Mann, im Jahr 2022 durch eine gefährliche Mischung aus giftigen Substanzen und Medikamenten gezielt in Lebensgefahr gebracht zu haben.

Am 8. Juli 2022, so die Anschuldigungen, habe die Frau ihrem damaligen Lebensgefährten bei einer Feier ein mit Methanol und psilocybinhaltigen Pilzen ( bekannt als Magic Mushrooms) versetztes Getränk verabreicht. Dies führte zu einer fast vollständigen Erblindung des Mannes, der nur durch eine intensive medizinische Behandlung, einschließlich einer Blutwäsche, gerettet werden konnte. Der Staatsanwalt sprach von einem „fast einzigartigen“ Fall von Kaltblütigkeit und Manipulation.

Schlafmittel und Blutverletzungen

Der Prozess, der fünf Tage dauert, beleuchtet auch einen weiteren Vorfall, der sich in der Nacht auf den 3. November 2022 ereignete. Nach dem Verzehr von Muffins, die mit Schlafmitteln wie Rohypnol versetzt waren, wurde der Mann mit Schnittverletzungen am Unterarm ins Krankenhaus gebracht. Die Angeklagte beharrte darauf, dass ihr Partner einen Suizidversuch unternommen habe, die Staatsanwaltschaft jedoch sieht die Frau als die Urheberin der Verletzungen. Das Schicksal des Mannes hing abermals am seidenen Faden, und sein Überleben wurde nur durch rechtzeitige medizinische Maßnahmen gesichert.

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Ein weiterer Kontext zu den Vorwürfen zeigt, dass die Angeklagte als Alleinerbin in ihrem Lebensgefährten Testament vermerkt war, wodurch sie ein Erbe von rund drei Millionen Euro in Aussicht hatte. Diese finanziellen Hintergründe könnten möglicherweise als Motiv für die vorgeworfenen Taten angesehen werden, was den Fall noch komplizierter macht.

Widersprüchliche Aussagen und Selbstverletzung

Die Angeklagte wurde im Mai 2023 mit Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert und meldete einen angeblichen Messerangriff durch ihren damaligen Partner. Dieser wurde vorübergehend in Untersuchungshaft genommen, später jedoch wieder freigelassen. Während der Ermittlungen ergaben sich Ungereimtheiten in den Aussagen der Angeklagten. Es wurde festgestellt, dass sie sich die Verletzungen möglicherweise selbst zugefügt hatte, und dass die Vorwürfe gegen ihren Ex-Partner nicht der Wahrheit entsprachen. Am 14. Juli des letzten Jahres wurde sie schließlich festgenommen.

Zusätzlich zu den Mordversuchen sieht sich die 32-Jährige weiteren Anklagen ausgesetzt, unter anderem der falschen Aussage vor dem Gericht. Sie wird beschuldigt, mehrere Menschen, darunter ihre minderjährige Tochter, angestiftet zu haben, um falsche Behauptungen gegen andere aufzustellen. Die Verteidigung bestreitet die Mordabsichten der Angeklagten und argumentiert, dass sie die Rettungskette in beiden Fällen initiiert hat und somit keineswegs in finanzieller Not war.

In der Gerichtsverhandlung wurde auch auf die psychische Verfassung der 32-Jährigen eingegangen. Sie leidet an einer Persönlichkeitsstörung, sei jedoch zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine strafrechtliche Verurteilung sowie die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Der Prozess wird an den kommenden Tagen fortgesetzt, mit einem Urteil, das für den 13. November erwartet wird. Weitere Informationen sind im Artikel auf www.diepresse.com zu finden.


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Quelle
diepresse.com

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