Ein Vorfall auf dem Gelände einer Werkstatt in Seyring sorgt für Aufregung und wurde nun vor das Landesgericht Korneuburg gebracht. Am 28. März dieses Jahres blockierten zwei Autofahrer gegenseitig den Zugang zu dem Gelände — einer wollte hinein, der andere hinaus. Anstatt den Konflikt friedlich zu lösen, entwickelte sich eine hitzige Auseinandersetzung, die nicht nur in Beschimpfungen, sondern auch in körperlichen Attacken endete.
Der 50-jährige Fahrer des einen Wagens stieg aus, um den anderen Fahrer (46) zur Rede zu stellen. Zu dieser Auseinandersetzung gesellten sich auch der 19-jährige Sohn des angegriffenen Fahrers und sein 28-jähriger Cousin, der in der Werkstatt beschäftigt war. Richter Rainer Klebermaß musste nun im Gericht klären, wer für diesen Streit die größte Verantwortung trug. Dank Videoaufnahmen war der Verlauf der Auseinandersetzung gut dokumentiert.
Die heftige Auseinandersetzung
Das überwachende Videomaterial zeigte eindeutig, dass der 50-Jährige als erster angreift. Dabei kam es zu mehreren Ausbrüchen seiner Aggression. Ein besonders extremer Moment wurde festgehalten, als der Angreifer mit einer Eisenstange aus einer Garage stürmte und über sein Auto sprang, während er weiter auf seine Kontrahenten losging. Auch der 19-Jährige ergriff eine Eisenstange, um seinen Vater zu verteidigen. Diese gewalttätige Eskalation führte zu Betroffenen, die sprachlos waren über die Intensität der Konfrontation.
Der Verteidiger des 50-Jährigen, Herbert Nigl, fand es rätselhaft, wie es zu dieser gewaltsamen Auseinandersetzung kommen konnte. Letztlich spielte dies jedoch keine Rolle mehr, da das Videomaterial einen umfassenden Eindruck von den Ereignissen gab.
Das Urteil und die Folgen
Das Urteil fiel für den 28-jährigen Cousin, der als „streitlustig“ wahrgenommen wurde, vergleichsweise mild aus. Ihm konnte keine spezifische Verletzung zugeordnet werden, weshalb er freigesprochen wurde. Im Fall des 19-Jährigen schloss Richter Klebermaß eine diversionelle Lösung für seine geringe Verantwortung ein, was eine zweijährige Probezeit zur Folge hatte.
Der 50-Jährige wurde jedoch mit einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Der Richter wies darauf hin, dass eine Eisenstange ernsthafte Verletzungen verursachen kann, was die Strenge des Urteils rechtfertigte. Auch sein Verteidiger empfahl ihm, die Entscheidung zu akzeptieren, was der Angeklagte schließlich tat.
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