Bruck an der Leitha

Freispruch nach tödlicher Rottweiler-Attacke in Bruck a.d. Leitha

Nach einer fatalen Hundeattacke in Bruck a.d. Leitha stirbt eine 52-Jährige, doch die 21-jährige Aufsicht wird freigesprochen – ein skandalöses Urteil, das Fragen aufwirft!

Im Juli 2023 ereignete sich in Bruck an der Leitha ein tragisches Unglück, als ein Rottweiler eine 52-jährige Frau und ihre zwei Enkelkinder attackierte. Die Großmutter erlitt bei diesem Vorfall schwerste Verletzungen und verstarb schließlich an den Folgen eines Multiorganversagens, das durch die Bissverletzungen verursacht wurde. Diese schreckliche Begebenheit hat die Region erschüttert und zu einer intensiven Diskussion über die Verantwortung von Hundehaltern geführt.

Am Donnerstag fand vor dem Bezirksgericht Bruck an der Leitha eine entscheidende Verhandlung statt. Im Zentrum stand die 21-jährige Tochter des Hundebesitzers, die zur Zeit des Vorfalls die Aufsicht über den Hund hatte. Sie wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt, jedoch wurde sie am Ende freigesprochen. Der Richter stellte fest, dass das Verhalten der Angeklagten in dieser Situation nicht als fahrlässig gewertet werden kann.

Details zum Vorfall

Die tragischen Ereignisse am 26. Juli begannen, als der Rottweiler, der laut Berichten ein „Listenhund“ war, aus dem geschlossenen Garten entwischte. Der Hund schlüpfte durch einen 13 Zentimeter großen Spalt unter dem Gartentor und lief plötzlich auf die Straße. Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass die 21-Jährige nicht schnell genug reagierte, um den Hund mit einem Beißkorb oder einer Leine zu sichern, was letztlich zu der schweren Attacke führte.

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Die Verteidigung stellte jedoch klar, dass selbst bei sofortiger Anwendung von Leine und Beißkorb die Möglichkeit nicht gegeben gewesen wäre, den Hund tatsächlich zu kontrollieren. Der Richter erklärte, dass das Gartentor zu war, und die Nichtkontrolle des Hundes nicht allein auf die Unachtsamkeit der Angeklagten zurückzuführen sei.

Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass es möglich ist, dass die Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung Berufung einlegen könnte. Das Gerichtsurteil hat bereits zu unterschiedlichen Reaktionen in der Öffentlichkeit geführt, da viele Menschen über die Sicherheit von „Listenhunden“ diskutieren und die Verantwortung von Hundebesitzern in ähnlichen Situationen hinterfragen.

Im Laufe der letzten Jahre sind die Fälle von Angriffen durch Rottweiler und andere als gefährlich eingestufte Rassen angestiegen, was möglicherweise dazu führt, dass mehr solcher Hunde aus ihren Familiengefährten abgegeben werden. Die damit verbundenen emotionalen und juristischen Aspekte sind komplex, und die Entwicklungen in diesem Fall werden weiterhin beobachtet, während die Rechtslage weiterhin diskutiert wird.

Für weiterführende Informationen zu diesem Vorfall, sehen Sie die Berichterstattung auf www.puls24.at.

Quelle/Referenz
puls24.at

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