In Braunau, nahe Mattighofen in Oberösterreich, wurde ein alarmierender Ausbruch der hochpathogenen Geflügelinfluenza H5N1 festgestellt. Dieser Fall betrifft einen Geflügelbetrieb und hat zur Einrichtung einer Sperrzone geführt, die ab Dienstag strenge Transportbeschränkungen für Geflügel und Geflügelprodukte in Kraft setzt. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bestätigte diesen Vorfall in einer Mitteilung am Montagnachmittag.
Bereits am 9. Oktober wurde der erste Fall der Vogelgrippe in der Region nachgewiesen. Zuvor wurde das Virus bei Wildvögeln in der Umgebung entdeckt, was darauf hindeutet, dass infizierte, aber lebende Wildvögel in der Nähe vorhanden sein könnten. Diese Situation hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Geflügelhaltung, sondern verdeutlicht auch die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen zur Eindämmung weiterer Ausbreitungen.
Biosicherheitsmaßnahmen sind wichtig
Zur effektiven Früherkennung und Verhinderung einer weiteren Ausbreitung ist es entscheidend, dass tot aufgefundene Wildvögel umgehend bei den Behörden gemeldet werden. Diese Tiere sollten auf keinen Fall berührt werden; stattdessen sollte die Bergung und Untersuchung von der zuständigen Behörde organisiert werden. Letztendlich ist es in Zeiten wie diesen entscheidend, präventive Schritte zu unternehmen, um die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen.