Amstetten

Vogelgrippe-Ausbruch in Amstetten: 189.000 Tiere müssen gekeult werden

„Schock für Geflügelzüchter: In Amstetten wurde der Ausbruch der Vogelgrippe bestätigt und 189.000 Tiere müssen gekeult werden – was steckt hinter dieser Gefahr?“

In den letzten Tagen wurde im Bezirk Amstetten ein bedauerlicher Ausbruch der Vogelgrippe in drei Geflügelbetrieben bestätigt. Insgesamt 189.000 Tiere müssen aufgrund dieser Situation erlegt werden, wie die zuständige Landesrätin Susanne Rosenkranz bekannt gab. Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, hat die Landesregierung umgehend Maßnahmen ergriffen.

Rosenkranz erläuterte, dass rund um die betroffenen Betriebe Sicherheitszonen eingerichtet wurden. So gibt es innerhalb eines Radius von drei Kilometern eine Schutzzone und im Umkreis von zehn Kilometern eine Überwachungszone. Diese Zonen werden mindestens 21 Tage lang bestehen bleiben oder bis 30 Tage nach der Reinigung und Desinfektion der betroffenen Betriebe. Innerhalb der Schutzzone befinden sich insgesamt 78 Betriebe; in der Überwachungszone sind es sogar 782, auch wenn dort viele nur eine geringe Anzahl an Hühnern halten.

Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche

Die Bezirksbauernkammer hat sich darauf fokussiert, den betroffenen Betrieben schnellstmöglich alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Bezirksbauernkammerobmann Andreas Pum äußerte, dass man hofft, mit den bereits gesetzten Maßnahmen die Ausbreitung der Vogelgrippe einzugrenzen. Allerdings bleibt die Identifizierung der Ansteckungsherde bislang ungewiss, was die Arbeit der Experten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGES) wichtig macht.

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Innerhalb der Sperrzone, die sich aus Schutz- und Überwachungszone zusammensetzt, gelten strenge Vorschriften. So dürfen Tiere nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde zwischen Betrieben, einschließlich Schlachtbetrieben, bewegt werden. Zudem müssen alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, Biosicherheitsmaßnahmen wie Desinfektion und Wechsel der Kleidung beachten. Auch Fahrzeuge, die Geflügelbetriebe anfahren oder verlassen, müssen desinfiziert werden.

Die Aufnahme von Geflügel in die Ställe muss so gestaltet werden, dass einkontakt mit Wildvögeln ausgeschlossen ist. Diese Vorsichtsmaßnahme gilt unabhängig von der Größe des Bestandes, was bedeutet, dass auch Betriebe mit weniger als 50 Tieren die vorgeschriebene Aufstallung einhalten müssen.

Seit September 2024 ist ein Anstieg der Fälle von Geflügelpest in Österreich und Europa zu beobachten, was die Dringlichkeit dieser Maßnahmen unterstreicht. Die Vogelgrippe wird durch Influenza-Viren verursacht und kann, besonders bei Nutzgeflügel, erhebliche Verluste hervorrufen. Der gefährliche Subtyp H5N1 ist besonders stark krankmachend.

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Rosenkranz appellierte an die Landwirte in der Region, besonders wachsam zu sein und bei Auffälligkeiten sofort die Behörden zu informieren. Es wird zudem betont, dass alle tierärztlichen Standards während der Keulung der 189.000 Hühner und Puten strikt eingehalten werden. Spezialisierte Unternehmen kümmern sich um die Durchführung dieser Maßnahmen.

Für weitere Entwicklung und Informationen können Interessierte die aktuellen Berichte verfolgen, die von verschiedenen Stellen veröffentlicht werden. Eine detaillierte Übersicht über die Situation bietet der Bericht auf www.noen.at.

Quelle/Referenz
noen.at

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