Neues Pensionsreform-Paket: So verändert sich die Zukunft der Rente!

Neues Pensionsreform-Paket: So verändert sich die Zukunft der Rente!

Vienna, Österreich - Ab dem 1. Januar 2026 tritt ein umfassendes Reformpaket der österreichischen Regierung in Kraft, das die Arbeits- und Pensionssysteme grundlegend verändern wird. Das Ziel dieser Reformen ist es, das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen und die Finanzierbarkeit des Pensionssystems langfristig zu sichern. Das gesetzliche Pensionsalter bleibt zwar unverändert bei 65 Jahren, jedoch wird die Korridorpension künftig erst ab 63 Jahren verfügbar sein, ein Jahr später als bisher. Diese Maßnahmen sind Teil einer Strategie, um die Menschen länger im Erwerbsleben zu halten und damit die Belastung des Pensionssystems zu reduzieren. [Vienna.at] berichtet, dass derzeit das faktische Pensionsalter für Männer bei 62,3 Jahren und für Frauen bei 60,2 Jahren liegt.

Zusätzlich wird die gesetzliche Altersteilzeit ab 2026 auf maximal drei Jahre beschränkt, was eine große Veränderung für viele Beschäftigte darstellt, die bisher die Möglichkeit eines gleitenden Ausstiegs hatten. Stattdessen wird die neue Teilpension eingeführt, die es Arbeitnehmern erlaubt, ihre Arbeitszeit um 25 %, 50 % oder 75 % zu reduzieren, während ein entsprechender Anteil ihrer Pension ausgezahlt wird. Der nicht ausgezahlte Teil der Pension fließt weiterhin ins Pensionskonto ein, was die zukünftige Pension erhöht. Diese Reformen sollen auch dafür sorgen, dass es bei der Abfertigung keine finanziellen Verluste gibt, da diese weiterhin nach Vollzeit berechnet wird.

Änderungen bei Zuverdienst und Steuerregelungen

Ein wesentlicher Punkt der Reformen ist auch die Abschaffung des Zuverdienstes während des AMS-Bezugs, der derzeit auf maximal 551,10 Euro pro Monat begrenzt ist. Diese Regelung wird ab 2026 nur noch in wenigen Ausnahmefällen gelten. Zudem wird die Steuerregelung für Erwerbstätige über 65 verbessert. Eine pauschale Endbesteuerung von 25 % auf Erwerbseinkommen in der Pension soll eine steuerliche Belohnung für die Weiterarbeit bieten.

Ein automatischer Sparmechanismus wird ab 2030 greifen, wenn die Pensionsausgaben den Budgetrahmen um mehr als 0,5 % überschreiten. Dies könnte Maßnahmen wie längere Beitragszeiten, spätere Antrittsalter oder geringere Anpassungen nach sich ziehen. Die Arbeits- und Sozialministerin wird zudem jährlich die Ausgaben prüfen müssen und verpflichtet sein, notwendige Anpassungen vorzunehmen, wenn die Budgetziele nicht erreicht werden. [Heute.at] beschreibt ebenfalls, dass diese Reformen notwendig sind, um die langfristige Finanzierung der Pensionen sicherzustellen.

Überblick der neuen Regelungen

Änderung Details
Reformstart 1. Januar 2026
Korridorpension Jetzt erst ab 63 Jahren
Altersteilzeit Maximal 3 Jahre, kaum Zuverdienst erlaubt
Teilpension Gestaffelter Ausstieg mit Teilbezug
AMS-Zuverdienst Streicht ab 2026, außer in Ausnahmefällen
Pension & Job Steuerbonus bei Weiterarbeit
Frühwarnsystem Automatischer Sparkurs ab 2030 möglich

Die Reformen sind Teil einer umfassenden Strategie zur Sicherstellung der Rentenansprüche und der finanziellen Stabilität des Pensionssystems. Unterstützende Daten über das Pensionssystem in Österreich können auf den Seiten des [Sozialministeriums] eingesehen werden, wo wichtige Statistiken und Berichte veröffentlicht werden.

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OrtVienna, Österreich
Quellen

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