Kritik am NoVA-Entwurf: Mittelstand erneut im Stich gelassen!

Kritik am NoVA-Entwurf: Mittelstand erneut im Stich gelassen!

Österreich - Am 28. Juni 2025 wurde der Entwurf zur Neuregelung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) angekündigt, der als Entlastung für mittelständische Betriebe reklamiert wird. Laut OTS müssen künftig Pick-Ups eine Mindestgröße an Ladefläche aufweisen und dürfen nur über eine „einfache Ausstattung“ verfügen. Allerdings bleibt die Definition dieser „einfachen Ausstattung“ umstritten, wobei kritische Stimmen sich fragen, wo man 2025 ein Fahrzeug ohne elektrische Fensterheber finden kann.

In der neuen Regelung wird die bisherige günstigere Berechnungsmethode für Fahrzeuge der Klasse N1 abgeschafft, während Pick-Ups unter die Pkw-Steuer fallen. Das bedeutet, dass die neue Berechnungsmethode dazu führen könnte, dass Pick-Ups teurer werden. Die Kritiker sind sich einig, dass die Ankündigung eines Entlastungspakets für den Mittelstand nicht den Erwartungen entspricht.

Änderungen bei der NoVA

Die Normverbrauchsabgabe ist eine Zulassungssteuer in Österreich, die beim Kauf oder Import eines Fahrzeugs fällig wird. Ab dem 1. Juli 2025 unterliegen nur noch Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind, der NoVA, wie OEAMTC berichtet. Kasten- und Pritschenwägen können von der NoVA befreit werden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Für klassische Pick-ups gilt die Befreiung nur, wenn die Ladefläche bestimmten Anforderungen entspricht.

Mit dem neuen Regelwerk sind unter anderem die folgenden Änderungen geplant: Die NoVA wird fällig bei der Lieferung eines neuen Pkw oder der Zulassung neuer Krafträder, während sie für Elektrofahrzeuge und zahlreiche Sonderfahrzeuge nicht fällig ist. Der Käufer ist verpflichtet, die NoVA an den Händler zu zahlen, der sie dann an das Finanzamt abführt.

Mittelstandspaket und dessen Ziele

Parallel zu den Änderungen bei der NoVA hat die österreichische Bundesregierung ein Mittelstandspaket beschlossen, das insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekommen soll. Dies wurde in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen bekannt gegeben. Finanzminister Markus Marterbauer hob die hohe Bedeutung der KMU für die Gesamtwirtschaft hervor, da sie rund 2,5 Millionen Arbeitsplätze bieten und über 160 Milliarden Euro zur Bruttowertschöpfung beisteuern.

Das Mittelstandspaket umfasst fünf entscheidende Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung und zur Verringerung bürokratischer Hürden, darunter die Erhöhung der Basispauschalierung und die NoVA-Befreiung für alle N1-Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2025. Auch eine Genehmigungsbeschleunigung und die Einführung einer Bürokratiebremse gehören zu den empfohlenen Maßnahmen, die darauf abzielen, die wirtschaftliche Belastung für KMU zu reduzieren.

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