Österreich

Koalitionsstreit um Reform der Strafprozessordnung: Neue Verhandlungen notwendig

Umfassende Neugestaltung der Sicherstellung von Handys: Grüne fordern Überarbeitung des Gesetzesentwurfs

Grüne fordern Neuregelung der Sicherstellung von Handys

Die Phase der türkis-grünen Prestigeprojekte neigt sich dem Ende zu, und die Koalition konzentriert sich nun auf das Pflichtprogramm. Bei der Reform der Strafprozessordnung, die die Sicherstellung von Handys und anderen Datenträgern betrifft, gibt es jedoch Turbulenzen. Kritische Anmerkungen während der Begutachtungsphase haben zu dem Bedarf einer möglichen umfassenden Nachverhandlung geführt. Innerhalb der grünen Partei wird deutlich, dass umfassende Änderungen angestrebt werden, die vor der Nationalratssitzung Mitte September umgesetzt werden müssen.

Verfassungskonforme Gesetzesänderungen gefordert

Im vergangenen Jahr hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass Staatsanwaltschaften in zu großem Umfang Daten von Handys und anderen Geräten auslesen konnten. Dies führte zu einer Frist für den Gesetzgeber, bis zum 1. Januar 2025 ein neues, verfassungskonformes Gesetz zu erlassen.

Die geplante Reform sieht vor, dass nur forensische Teams der Polizei die Daten von beschlagnahmten Geräten aufbereiten dürfen, auf Antrag der Staatsanwälte. Dies stellt eine Änderung gegenüber dem bisherigen Modell dar, bei dem die Staatsanwaltschaften eigenständig auf die Daten zugreifen konnten. Ministerin Alma Zadić von den Grünen hat die Frist für Stellungnahmen verlängert, aufgrund kritischer Rückmeldungen, die Bedenken hinsichtlich der Verfolgung von Straftaten aufgrund möglicher Verzögerungen bei der Auswertung von Daten äußerten.

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Entschlossenheit zur Revision des Entwurfs

Es ist offensichtlich, dass die Grünen beabsichtigen, die Reform im Sinne der Staatsanwaltschaften zu überarbeiten. Dies könnte eine erneute Verhandlung über die Details der Regelungen erforderlich machen. Die Zustimmung des türkisen Koalitionspartners ist dabei unerlässlich, obwohl Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen bestehen. Es bleibt abzuwarten, wie weit Ministerin Zadić bei der Überarbeitung des Entwurfs gehen wird, und inwieweit die Neuregelung letztendlich die Interessen beider Regierungsparteien berücksichtigt.

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