KLM-Missverständnis: Fluggastrechte stehen jetzt auf der Probe!

KLM-Missverständnis: Fluggastrechte stehen jetzt auf der Probe!

Wien, Österreich - In einer aktuellen rechtlichen Auseinandersetzung um Flugstornierungen und Rückerstattungen hat ein Schlussantrag des Generalanwalts Rimvydas Norkus des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Aufmerksamkeit erregt. Der Fall betrifft einen österreichischen Verein für Konsumenteninformation, der die Airline KLM verklagt hat. Auslöser war die Buchung von Hin- und Rückflügen von Wien über Amsterdam nach Lima, die annulliert wurden.

KLM erstattete zwar die Ticketkosten der Fluggäste, jedoch zog die Airline die Vermittlungsgebühr von Opodo ab, einem Online-Buchungsportal, über welches die Flüge gebucht wurden. Die betroffenen Fluggäste traten ihre Ansprüche an den genannten Verein ab, um die Erstattung des vollen Betrags zu erreichen. KLM verteidigte sich mit dem Argument, die genaue Höhe der Vermittlungsgebühr im Voraus nicht gekannt zu haben.

Verpflichtung zur vollständigen Erstattung

Im Rahmen der Anfrage des Obersten Gerichtshofs (OGH) an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung äußerte Generalanwalt Norkus, dass es eine Verpflichtung zur Erstattung des Gesamtpreises gebe. Er stellte fest, dass bereits eine dauerhafte Beziehung zwischen einem Luftfahrtunternehmen und einem Vermittler ausreicht, um die Erhebung einer Provision zu rechtfertigen. Nur wenn der Vermittler ohne Wissen oder Beteiligung der Fluggesellschaft handelt, könne das Unternehmen von der Verantwortung befreit werden.

Diese Rechtsauffassung könnte weitreichende Konsequenzen für die Praxis der Rückerstattungen bei Flugannullierungen haben. Die Zusammenarbeit zwischen KLM und Opodo ist vertraglich geregelt, was die Position der Airline weiter schwächt.

Hintergrund der Fluggastrechte in der EU

Im Kontext dieses Falls stehen die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die am 11. Februar 2004 vom Europäischen Parlament und dem Rat eingeführt wurde. Diese Verordnung etablierte gemeinsame Regeln für Entschädigungen und Unterstützungen von Fluggästen bei Annullierungen, Nichtbeförderungen und langen Verspätungen von Flügen. Hierbei gilt es, sicherzustellen, dass die Fluggäste bei Flugproblemen umfassend informiert und unterstützt werden.

Denn neben der Erstattung von Ticketkosten haben die Fluggäste Anspruch auf verschiedene Formen der Entschädigung. Die Anwendungsbereiche der EU-Fluggastrechte umfassen unter anderem Flüge innerhalb der EU sowie Flüge von und nach Nicht-EU-Ländern, je nach Airline. Die entsprechenden Regelungen müssen den Fluggästen auch klar und sichtbar kommuniziert werden.

Diese Thematik wurde auch im Europäischen Parlament in Straßburg behandelt. Kritisiert wurden dort die Vorschläge des Rates zur Überarbeitung der Fluggastrechteverordnung, die als Verschlechterung für die Konsumenten wahrgenommen werden. Besonders in Diskussion steht die geplante Verlängerung der Mindestverspätung für Entschädigungen von drei auf vier Stunden sowie die Legitimierung von Handgepäcksgebühren.

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen ist die Brisanz der Fluggastrechte in der EU deutlich, und das bevorstehende Urteil des EuGH könnte klare Richtlinien für die Rückerstattung von Vermittlungsgebühren in Zukunft aufstellen.

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OrtWien, Österreich
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