
Ein brisantes Kapitel in der österreichischen Justizgeschichte könnte bald zu einem dramatischen Höhepunkt führen: Karl-Heinz Grasser, ehemaliger Finanzminister, steht möglicherweise vor der Haftstrafe. Grasser, der wegen schwerer Korruption im Rahmen der Buwog-Affäre zu acht Jahren Gefängnis verurteilt wurde, hat die Hoffnung seiner Verteidigung auf eine Aufhebung des Urteils. Am kommenden Montag wird der Oberste Gerichtshof (OGH) die Berufungen von Grasser und seinem Mitangeklagten Walter Meischberger verhandeln, wie heute.at berichtete. Sollte das Gericht die ursprüngliche Entscheidung bestätigen, droht Grasser der sofortige Haftantritt in einer Tiroler Einrichtung, in der er sich auch während seiner Ehe mit Fiona Pacifico Griffini-Grasser aufhält.
Der Prozess und die Vorwürfe
Die Buwog-Affäre, die den größten Korruptionsprozess der Zweiten Republik repräsentiert, dreht sich um die privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen im Jahr 2004, während Grasser Finanzminister war. Gerichte fanden Beweise für illegale Absprachen und verdeckte Zahlungen in Höhe von 9,6 Millionen Euro, von denen ein Teil angeblich in Grassers Taschen floss. Die Generalprokuratur hat bereits empfohlen, den Schuldspruch aufrechtzuerhalten, während Grasser stets die Vorwürfe zurückweist, berichtete oe24.at.
Die kommenden Verhandlungstage, angesetzt auf den 20., 24. und 25. März, könnten über das Schicksal des ehemaligen Politikers entscheiden. Sollte der OGH der Berufung nicht stattgeben, sieht die Möglichkeit einer sofortigen Inhaftierung imminent aus. Grasser sitzt seit der Urteilsverkündung vor über vier Jahren auf glühenden Kohlen, da über die Berufungen bislang nicht verhandelt wurde. Ein dramatischer Wendepunkt in einer schon als sensationell geltenden Justizgeschichte zeichnet sich also ab und könnte bald in die nächsten Runden gehen.
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