Am Sonntag, den 12. Jänner 2025, findet in ganz Österreich eine wichtige Volksbefragung über Windkraftanlagen statt. In Villach ist es von großer Bedeutung, dass die Bürgerinnen und Bürger an dieser Abstimmung teilnehmen, um ihre Meinung zu einem Thema zu äußern, das die zukünftige Energieversorgung und damit die Umwelt betrifft.
Jeder, der an der Volksbefragung teilnehmen möchte, sollte einige Voraussetzungen erfüllen. Um wählen zu dürfen, muss man spätestens am Tag der Abstimmung das 16. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem ist es notwendig, dass die Person die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt und ihren Hauptwohnsitz in Villach hat. Weiterhin sollte man am 22. Oktober 2024 in der Wählerevidenz eingetragen sein und darf keine strafrechtlichen Vorurteile haben, die zu einem Wahlausschluss führen könnten.
Wahlteilnahme aus der Ferne
Falls jemand am 12. Jänner 2025 nicht in Villach sein kann, sei es aufgrund eines Aufenthalts im Ausland oder aus gesundheitlichen Gründen, gibt es dennoch Möglichkeiten zur Stimmabgabe. Man kann eine Stimmkarte beantragen und damit entweder in einem Wahllokal abstimmen oder die Briefwahl nutzen. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass jede Stimme gezählt wird, unabhängig vom Wohnort am Abstimmungstag.
Für die Beantragung der Stimmkarte müssen schriftliche Anträge bis zum 8. Jänner 2025 um 23:59 Uhr eingereicht werden. Auch mündliche Anträge sind bis zum 10. Jänner 2025 bis 12:00 Uhr möglich, wobei diese immer persönlich und nicht telefonisch erfolgen müssen. Die Ausstellung der Stimmkarten beginnt voraussichtlich am 9. Dezember 2024, wodurch ausreichend Zeit gegeben ist, um an der Wahl teilzunehmen.
Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich jederzeit an das Wahlamt unter der Telefonnummer 04242 / 205-3939 wenden. Hier erhält man weitere Informationen zur Abstimmung und zu den erforderlichen Schritten.