Villach-Land

Prozess um Zugsunfall in Villach: Lokführer sieht sich falscher Schuld

Nach dem katastrophalen Zugunglück in Fürnitz, bei dem 80.000 Liter Kerosin ins Erdreich flossen, steht der Lokführer am Dienstag vor Gericht – er bestreitet seine Schuld!

Am Dienstag, dem 15. Oktober 2024, beginnt am Bezirksgericht Villach der Prozess gegen einen 36-jährigen Lokführer, der für einen schweren Zugsunfall in Fürnitz verantwortlich gemacht wird. Bei diesem Vorfall, der sich am 20. Jänner 2023 ereignete, kollidierten zwei Güterzüge, nachdem der Lokführer angeblich ein rotes Signal übersehen hatte. Diese Ignoranz führte dazu, dass die Züge nicht nur zusammenkrachten, sondern auch eine Lärmschutzwand durchbrachen und schließlich auf dem Parkplatz eines Wohnhauses zum Stillstand kamen. Der Unfall verursachte ernsthafte Schäden: Mehrere Waggons fingen Feuer, und es traten rund 80.000 Liter Kerosin aus, die ins Erdreich eindrangen. Die Sanierung des kontaminierten Bodens könnte ein Jahrzehnt in Anspruch nehmen, wobei das Grundwasser aufwändig gefiltert und gereinigt werden muss.

Der Lokführer weist jegliches Fehlverhalten von sich. In seiner Verteidigung argumentiert er, dass das Zugsicherungssystem PZB, welches dazu dient, den Zug bei Nichtreaktions des Lokführers vor einem roten Signal abzubremsen, defekt gewesen sei. Trotz dieser Behauptung erhielt er an dem Tag die Fahrerlaubnis für den Transport eines Güterzuges von Thörl-Maglern bis zum Villacher Westbahnhof, wobei er den Zug mit maximal erlaubten 100 Kilometern pro Stunde führte. Nach diesem Vorfall haben die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) die Geschwindigkeitsobergrenze für solche Transportfahrten auf 50 Kilometer pro Stunde gesenkt, um das Risiko eines ähnlichen Vorfalls in der Zukunft zu minimieren.

Warten auf den Prozess

Die Verhandlung kommt verspätet zustande, da der Lokführer aufgrund einer Personalknappheit bei den Gerichten bis jetzt warten musste. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem fahrlässige Gemeingefährdung vor, was im Falle einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder einer erheblichen Geldstrafe führen könnte. Am Dienstag werden die Prozessbeobachter erwarten, wie ein Gutachter die Aussage des Lokführers bewertet, dass das Signal unmittelbar vor dem Überfahren von grün auf rot umgeschaltet wurde.

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Dieser Vorfall wirft ernsthafte Fragen zur Sicherheit im Bahnverkehr auf und macht deutlich, wie wichtig es ist, dass sowohl die Technik als auch die menschlichen Entscheidungen in Einklang stehen, um solche Tragödien zu vermeiden. Das Gericht wird nicht nur über die Schuld oder Unschuld des Lokführers entscheiden, sondern auch über die Verantwortung, die die Bahngesellschaften in derartigen Situationen tragen.

Quelle/Referenz
kaernten.orf.at

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