In Kärnten wird die Lizenzierung von Glücksspielautomaten vom Land übernommen, und derzeit sind 463 legale Geräte im Einsatz. Diese Automaten, die auch als „Kleines Glücksspiel“ bekannt sind, gehören zu einer stark regulierten Branche, die in verschiedenen Bundesländern Österreichs unterschiedlich behandelt wird. Im kommenden Jahr steht eine Neuausschreibung der Lizenzen an, für die bereits Vorbereitungen getroffen werden. Zuvor ist jedoch eine Novellierung des Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetzes geplant.
Aktuell ist klar, dass in Kärnten die Zahl der Lizenzen auf die derzeit vergebenen drei limitiert bleibt. Dies ist eine bewusste Entscheidung des Landes, das sich somit gegen ein Verbot des „Kleinen Glücksspiels“ entschieden hat. Im Gegensatz dazu haben Bundesländer wie Wien, Tirol oder Vorarlberg ähnliche Verbote verhängt. Die Glücksspielautomaten, die in Kärnten weiterhin erlaubt sind, finden sich ebenfalls im Burgenland, der Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich. Eine Rückkehr zum „Kleinen Glücksspiel“ ist in Salzburg angedacht und könnte bald Realität werden.
Regelungen und Neuausschreibung
Die bestehenden Regelungen zielen darauf ab, die Anzahl der in Betrieb befindlichen Automaten zu kontrollieren und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit dem Gesetz betrieben werden. Die kommende Novellierung des Glücksspielgesetzes wird voraussichtlich Anpassungen beinhalten, die sowohl den Betrieb als auch die Vergabe von Lizenzen betreffen könnten. Die verschiedenen Ansätze, die einzelne Bundesländer zur Regulierung von Glücksspielautomaten verfolgen, schaffen ein vielschichtiges Bild, das für die Betroffenen und die öffentliche Diskussion von Bedeutung ist.
Die Neuausschreibung stellt eine wichtige Entwicklung dar, da damit die Grundsteine für die zukünftige Glücksspielregulierung in Kärnten gelegt werden. Interessierte Betreiber können sich darauf vorbereiten und Vorschläge einreichen, die neben den gesetzlichen Anforderungen auch innovative Ansätze zur Spielersicherheit und zur Förderung eines verantwortungsvollen Spielverhaltens beinhalten sollten.
In einem Kontext, in dem das Glücksspiel immer wieder in der öffentlichen Debatte steht, dürfte die bevorstehende Novellierung und Neuausschreibung der Lizenzen für Glücksspielautomaten in Kärnten auf großes Interesse stoßen. Die Entscheidung des Landes für den Erhalt des „Kleinen Glücksspiels“ kann als Schritt in Richtung einer regulierten und kontrollierten Glücksspiellandschaft gesehen werden, die sowohl die Interessen der Glücksspielbetreiber als auch die der Spieler im Auge behält. Mehr dazu und die neuesten Entwicklungen können auf www.kleinezeitung.at nachgelesen werden.