Rechnungshof prüft FPÖ: Wahlkampfkosten zu gering?

Rechnungshof prüft FPÖ: Wahlkampfkosten zu gering?

Österreich - Der Rechnungshof hat die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) ins Visier genommen, um die Kosten ihrer EU-Wahlkampagne zu prüfen. Anlässlich der bevorstehenden Nachschau in der Buchhaltung, geplant für Mitte Juli, steht die FPÖ unter Beschuss. Der Grund: Die Partei hat offiziell nur 72.000 Euro für Agentur-Kosten angegeben, während die großen Rivalen wie die ÖVP und SPÖ deutlich höhere Summen in ihren Wahlkampf gesteckt haben – etwa 1 Million Euro für die ÖVP und knapp 600.000 Euro für die SPÖ. Die FPÖ sieht sich durch diese Kritik in ihrer auf Sparsamkeit ausgelegten Strategie unter Druck.

Der Rechnungshof bemängelt, dass die FPÖ keine detaillierten Aufwendungen zu Agenturen eingereicht hat, was als verfassungswidrig eingestuft wird. FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz hat die Vorwürfe jedoch vehement zurückgewiesen und betont, dass alle Kosten der Partei wahrheitsgemäß angegeben wurden. Er verweist auf die erhaltene Kostenrückerstattung für die EU-Wahl und kritisiert die Überprüfung des Rechnungshofs im Hinblick auf die Ausgaben anderer Parteien, die er als überhöht bezeichnet.

Konflikt mit dem Rechnungshof

Der Konflikt zwischen der FPÖ und dem Rechnungshof spitzt sich weiter zu. Schnedlitz fordert eine Umkehr der Überprüfung und argumentiert, dass die FPÖ keine teuren Berater engagiert hat, was erheblich zur Senkung der Kosten beigetragen habe. Besonders die Personalkosten der FPÖ sowie die Organisation von Wahlkampfveranstaltungen stehen in der Kritik des Rechnungshofs. Schnedlitz verteidigt erneut die Beliebtheit ihres Parteichefs Herbert Kickl und kündigt an, die Angelegenheit möglicherweise vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen.

Der Rechnungshof verfolgt damit das Ziel, die Transparenz in der Parteienfinanzierung zu erhöhen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben müssen politische Parteien ihre Rechenschaftsberichte bis zum 30. September des Folgejahres in einem maschinenlesbaren Format übermitteln. Bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Die neue Regelung, die seit 1. Jänner 2023 in Kraft ist, verpflichtet nur jene Parteien zur Rechenschaft, die im Nationalrat, in einem Landtag oder im Europäischen Parlament vertreten sind. Dennoch bleibt die Aufbereitung und Veröffentlichung der Berichte von zentraler Bedeutung, um Missbrauch zu verhindern und die Integrität des politischen Prozesses zu gewährleisten.

Überblick der Rechenschaftsberichte

Aktuelle Rechenschaftsberichte zeigen, dass unter den Parteien die FPÖ, die ÖVP sowie die SPÖ einer erneuten Prüfung unterzogen werden. Die Rechenschaftsberichte für 2023 umfassen:

Partei Prüfstatus
NEOS Bericht gemäß § 5 PartG geprüft.
Die Grünen Prüfung nach § 10 Parteiengesetz läuft.
Bürgerforum Tirol – Liste Fritz Bericht gemäß § 5 PartG geprüft.
Team Kärnten – Liste Köfer Bericht gemäß § 5 PartG geprüft.
Die Bierpartei Bericht gemäß § 5 PartG geprüft.
MFG – Österreich Prüfung nach § 10 Parteiengesetz läuft.
SPÖ Prüfung nach § 10 Parteiengesetz läuft.
ÖVP Prüfung nach § 10 Parteiengesetz läuft.
FPÖ Prüfung nach § 10 Parteiengesetz läuft.
KPÖ Prüfung nach § 10 Parteiengesetz läuft.

Der Rechnungshof hat die Rechenschaftsberichte 2023 am 16. Jänner 2025 erhalten. In einer Zeit, in der politische Parteien zunehmend unter dem Monitor der Öffentlichkeit stehen, ist der Ausgang dieser Überprüfung von besonderer Bedeutung. Ob die FPÖ tatsächlich mit den niedrigsten Wahlkampfausgaben durchkommt, wird sich in kommende Tagen zeigen. Mehr über die Hintergründe und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Parteienfinanzierung findet man auf den Seiten des Rechnungshofs.

Für ausführliche Berichte zu dieser Thematik verweisen wir auf 5min.at, Heute.at und Rechnungshof.gv.at.

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OrtÖsterreich
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