Grasser-Prozess: OGH reduziert Strafe und kündigt EGMR-Beschwerde an!
Vienna, Österreich - Am 25. März 2025 entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) im lang erwarteten Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte über die Rechtswidrigkeit der vorangegangenen Urteile. In einer dramatischen Wende wurde die Freiheitsstrafe für Grasser von ursprünglich acht Jahren auf vier Jahre herabgesetzt. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Moment in einem komplexen Fall, der die Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften im Jahr 2004 betrifft, bei der ein Bestechungsgeld von 9,6 Millionen Euro geflossen sein soll, wie Die Presse berichtet.
Die schriftlichen Urteile wurden nun den Verteidigern und betroffenen Parteien elektronisch übermittelt. Für Walter Meischberger, den ehemaligen Generalsekretär der FPÖ, wurde die Strafe von sieben auf dreieinhalb Jahre reduziert, während Peter Hochegger, ein Ex-Lobbyist, eine Zusatzfreiheitsstrafe von sechs auf drei Jahre (davon zwei Jahre bedingt) erhielt. Karl Petrikovics, der frühere Chef der Immofinanz, muss für zwölf Monate in Haft, was eine Reduzierung von zwei Jahren darstellt. Georg Starzer, Vorstand der RLB-Oberösterreich, wurde zu 20 Monaten bedingt verurteilt.
Rechtsgültiger Urteilsbeschluss und Ankündigung einer Beschwerde
Der OGH stellte klar, dass die vierwöchige Frist für den Antritt der Strafe ab der Zustellung der Aufforderung durch das Wiener Straflandesgericht beginnt. Die Urteile sind rechtskräftig und die Betroffenen werden nun zeitnah aufgefordert, ihre Strafen anzutreten. Grasser und Meischberger haben jedoch angekündigt, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde einzulegen, wobei Grasser das Urteil als „Fehlurteil“ bezeichnete. Der EGMR kann den Haftantritt nicht aufhalten, könnte aber eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention feststellen, was die Dauer des Verfahrens in die Länge ziehen könnte.
Christa Hetlinger, die Vorsitzende des Senats, betonte zudem, dass die Reduzierung der Strafe keine Bagatellisierung darstellt. In Anbetracht der Mängel in der Verteidigung und der Vorwürfe der Befangenheit wurden die Beschwerden zurückgewiesen. Es wurde auch auf die lange Verfahrensdauer verwiesen, die als mildernder Grund für die Strafverkürzung angeführt wurde.
Kontext: Korruption und Menschenrechte
Die Korruptionsvorwürfe, die gegen Grasser und andere politische Persönlichkeiten erhoben werden, gehen über individuelle Straftaten hinaus und werfen fundamentalere Fragen über das Vertrauen in die politische Integrität Österreichs auf. Laut Amnesty International besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der missbräuchlichen Verwendung öffentlicher Gelder und der Gefährdung der Menschenrechte. Diese Praktiken stehen im Verdacht, die Integrität des staatlichen Handelns zu untergraben und das öffentliche Vertrauen zu erschüttern.
Beispielsweise werden Politiker beschuldigt, Steuergeld zur Finanzierung privater Interessen verwendet zu haben. Unternehmer, unter anderem Siegfried Wolf, hätten durch Bestechungen Steuerprüfungen umgangen. Dies stellt nicht nur einen Verstoß gegen die öffentliche Treuhandpflicht dar, sondern gefährdet auch die finanziellen Grundlagen, auf denen öffentliche Dienstleistungen basieren. Diese Korruptionsskandale werfen einen Schatten auf das politische System und erfordern umfassende Reformen, um die Rechte der Bürger zu schützen.
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Ort | Vienna, Österreich |
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