
Im skandalumwitterten Prozess gegen den ehemaligen Chefinspektor des aufgelösten Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, und den Ex-FPÖ-Politiker Hans Jörg Jenewein, geht es um schwerwiegende Vorwürfe der Verletzung des Amtsgeheimnisses. Der Prozess, der am Mittwoch, den 18. Dezember 2024, fortgesetzt wurde, behandelt die Anklagen gegen Ott, der laut Staatsanwaltschaft auf Geheiß von Jenewein Informationen über Mitarbeiter des BVT sammeln sollte, die in der Sonderkommission zur Aufklärung des Ibiza-Videos tätig waren. Jenewein, der wegen gesundheitlicher Gründe nicht anwesend war, soll darüber hinaus Fotos von vertraulichen Auskunftspersonen im Ibiza-U-Ausschuss gemacht und an Ott weitergeleitet haben, wie oe24.at berichtet.
Die ersten Zeugenbefragungen konzentrierten sich auf die „Soko Tape“, die eigens zur strafrechtlichen Aufklärung nach dem herausgekommenen Ibiza-Video gegründet wurde. Der frühere Leiter dieser Sonderkommission, Andreas Holzer, gab an, dass die Mitglieder der Kommission unter strengster Geheimhaltung ausgewählt wurden. Holzer betonte, dass die betreffenden Namen als „streng geheim“ klassifiziert seien. Dieser Umstand sorgt für zusätzliche Brisanz in einem Prozess, der von äußeren Störungen begleitet wird. Vor Gerichtsverhandlungen sorgte ein Defekt an der Außentür des Verhandlungssaals für Verwirrung, was die Medienvertreter in Aufruhr versetzte, bis dieser im renovierten Saal 401 des Wiener Landesgerichts stattfand, während Ott sichtlich unzufrieden auf die Fragen der Journalisten reagierte und diesen empfahl, „zum Elmayr“ zu gehen, einem Kurs für gutes Benehmen, so die Presse.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Vorwürfe gegen Ott über die Verletzung des Amtsgeheimnisses hinausgehen. Seit 2017 wird gegen ihn auch wegen Amtsmissbrauchs und geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs ermittelt. Trotz dieser schweren Anschuldigungen beteuern sowohl Ott als auch Jenewein ihre Unschuld und bestreiten alle Vorwürfe. Der Prozess startet am Anfang dieses Monats erneut, nachdem er aufgrund von Fragen zur parlamentarischen Immunität von Jenewein zeitweise unterbrochen wurde, ein Thema, das schließlich nicht entscheidend für die Verhandlung war.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung