FPÖ fordert U-Ausschuss: Verfassungskonformität unter Beschuss!
FPÖ fordert U-Ausschuss: Verfassungskonformität unter Beschuss!
Braunau, Österreich - Die FPÖ plant einen Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH), nachdem ihr Antrag auf einen Untersuchungsausschuss zu den Corona-Maßnahmen und dem Tod von Christian Pilnacek von der Regierung zurückgewiesen wurde. Wie die Kleine Zeitung berichtet, argumentieren die Koalitionsfraktionen, dass der Untersuchungsgegenstand weder bestimmt noch abgeschlossen sei. Zwei Gutachten bezweifeln die Rechtmäßigkeit des Antrags und zeigen auf, dass die Untersuchung nicht verfassungskonform sei, so dass Wöginger von der ÖVP bleibt skeptisch bezüglich der Einschüchterung von Kritikern durch das Innenministerium.
Der Beschluss ist insofern bemerkenswert, da der Antrag der FPÖ mit viel Widerstand konfrontiert wurde und sowohl die SPÖ als auch die NEOS die Ablehnung unterstützen. NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak bezeichnet die Klärung durch den VfGH als sinnvoll. Auch die Grünen bemängeln Formfehler im Antrag der FPÖ, unterstützen jedoch das Kontrollrecht über mögliche Fehler der Regierung.
Politische Spannungen und Machtspiele
Die Zurückweisung des Antrags ist Teil eines größeren politischen Spiels. Der Vorsitz im U-Ausschuss könnte von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) geführt werden. Wöginger zeigt sich gelassen gegenüber der Möglichkeit, dass die FPÖ zwei getrennte U-Ausschüsse einsetzt, und bezeichnet frühere Ausschüsse als „Kraut-und-Rüben-Ausschüsse“.
Die Koalitionsparteien argumentieren, dass die in der FPÖ getätigten Forderungen, die sich auf verschiedene Vorgänge konzentrieren, nicht in einem Untersuchungsausschuss behandelt werden können. Insbesondere Andreas Hanger (ÖVP) hebt hervor, dass dies nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht, während Kai Jan Krainer (SPÖ) die Vermengung unterschiedlicher Themen kritisiert und auf die fehlende substantiierte Begründung für den Zusammenhang zwischen den Corona-Maßnahmen und dem Pilnacek-Fall hinweist.
Die Rolle der Untersuchungsausschüsse
Laut der Bundeszentrale für politische Bildung sind Untersuchungsausschüsse ein wichtiges Instrument des Parlaments zur Kontrolle der Regierung und werden hauptsächlich von der Opposition genutzt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, bereits abgeschlossene, mutmaßlich problematische Sachverhalte zu untersuchen. Die Erhebung von Beweisen, die Vernehmung von Zeugen und die Anforderung von Dokumenten sind zentrale Aspekte ihrer Arbeit. Anders als Enquete-Kommissionen, die der Informationsbeschaffung dienen, konzentrieren sich Untersuchungsausschüsse auf anstehende rechtliche und politische Fragestellungen.
Die Verfahren sind oft politisch aufgeladen, und der Erfolg des Ausschusses hängt stark von der öffentlichen Aufmerksamkeit und der Medienberichterstattung ab. Der Abschlussbericht, der am Ende der Arbeiten vorgelegt wird, stellt die zentrale Übersicht über die Ergebnisse dar und ist mit einer Abstimmung verbunden.
Wöginger hat betont, dass die ÖVP sich konstruktiv beteiligen möchte und keine Risse in der Dreierkoalition sieht. Die Zusammenarbeit auf Klubebene scheint gut zu funktionieren, was für die kommenden politischen Debatten wichtig sein könnte. Künftige Umfragen deuten darauf hin, dass sich die Umfragewerte der ÖVP wieder steigern könnten, während die eigenen Umfragen für die FPÖ etwa zehn Prozentpunkte über denen der ÖVP liegen.
Die Regierung plant zudem, ab Herbst an einer neuen Sozialhilfe zu arbeiten, die einheitlicher gestaltet und Wartefristen während einer Integrationsphase beinhalten soll. Kindersätze sollen ebenfalls integriert werden, die mit zunehmender Kinderanzahl sinken, analog zu Modellen in Oberösterreich und Niederösterreich.
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Ort | Braunau, Österreich |
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