FinanzOnline setzt Maßstab: Pflicht zur 2-Faktor-Authentifizierung ab Oktober!
Ab 1. Oktober 2025 ist die 2-Faktor-Authentifizierung bei FinanzOnline in Österreich verpflichtend, um die Sicherheit zu erhöhen.

FinanzOnline setzt Maßstab: Pflicht zur 2-Faktor-Authentifizierung ab Oktober!
Ab dem 1. Oktober 2025 wird in Österreich die Plattform FinanzOnline eine verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) einführen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit der Plattform erheblich zu erhöhen und wurde von Finanzminister Markus Marterbauer als internationale Vorzeigelösung bezeichnet. Nach den neuen Regelungen ist es weiterhin möglich, offline mit dem Finanzamt in Kontakt zu treten und Steuerangelegenheiten mit Formularen zu erledigen. Die Einführung der 2FA orientiert sich an bewährten Sicherheitsstandards, die bereits im Bankenwesen etabliert sind, um das Vertrauen der Nutzer zu stärken und einen besseren Schutz gegen digitale Bedrohungen zu bieten. Gailtal Journal berichtet über diese bedeutende Veränderungen.
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist eine bewährte Methode zur Erhöhung der Sicherheit von Online-Konten. Sie erfordert nicht nur einen Benutzernamen und ein Passwort, sondern auch einen zusätzlichen Authentifizierungsschritt, der durch einen gesonderten Übertragungskanal bereitgestellt wird. Laut Onlinesicherheit.gv.at können verschiedene Methoden zur Authentifizierung verwendet werden, darunter Wissen (z. B. Passwort), Besitz (z. B. Bankomatkarte) und biometrische Merkmale (z. B. Fingerabdruck). Dies bietet einen zusätzlichen Schutz für sensible Daten in Zeiten steigender Cyberbedrohungen wie Phishing und Malware-Angriffen.
Wiederherstellung der 2FA
Die 2FA kann, wie in BMF.gv.at erwähnt, auch wiederhergestellt werden, falls Benutzer ihre Zugangsdaten vergessen oder den Wiederherstellungscode verlieren. Bei vorhandenem Wiederherstellungscode gestaltet sich die Wiederherstellung recht einfach: Nach der Anmeldung bei FinanzOnline kann der Benutzer den Wiederherstellungscode eingeben, um die Authentifizierung zurückzusetzen und ein neues Gerät zu registrieren.
Wenn der Wiederherstellungscode jedoch verloren gegangen ist, müssen Nutzer zur Login-Seite von FinanzOnline gehen und die Option „Passwort vergessen oder gesperrt“ auswählen. Hierbei sind die Eingabe der Sozialversicherungsnummer, ein amtlicher Lichtbildausweis sowie der Benutzername erforderlich. Nach der erfolgreichen Zurücksetzung wird ein Anfangspasswort bereitgestellt, mit dem sich der Nutzer erneut einloggen und die 2FA neu einrichten kann.
Vorteile der Zwei-Faktor-Authentifizierung
Die Einführung der 2FA bei FinanzOnline ist ein weiterer Schritt in Richtung verbesserter Datensicherheit. Einmalpasswörter (OTPs) und tokenbasierte Authentifizierung gehören zu den gängigen Methoden, die in diesem Zusammenhang verwendet werden können. Ein Beispiel hierfür ist die Nutzung einer Bankomatkarte (Besitz) in Kombination mit einer PIN (Wissen) für Bargeldabhebungen, wie Onlinesicherheit.gv.at beschreibt.
Durch die Implementierung der 2FA sieht das Finanzministerium eine klare Verbesserung der Sicherheit für die Nutzer von FinanzOnline. Die Nutzer müssen jedoch den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand abwägen. Dennoch könnte sich diese Maßnahme als unverzichtbar erweisen, um den Herausforderungen der digitalen Sicherheit zu begegnen und persönliche Daten besser zu schützen.