Dick-Pics werden künftig strafbar: Bundesrat beschließt schärfere Gesetze!
Dick-Pics werden künftig strafbar: Bundesrat beschließt schärfere Gesetze!
Österreich - Am 17. Juli 2025 hat der Bundesrat in einer Plenarsitzung mehrheitlich eine bedeutende Gesetzesänderung beschlossen, die das unaufgeforderte Versenden von Dick-Pics zu einem Straftatbestand erhebt. Diese Entscheidung stößt auf eine gemischte Reaktion in der politischen Landschaft. Die Freiheitlichen kritisieren die Regelung als „überschießend“, während die Unterstützung vor allem von SPÖ und ÖVP kommt, die die digitale Kommunikation nicht als rechtsfrei ansehen möchten.
Die neuen Regelungen sind Teil eines umfangreicheren Vorhabens zur Reform des Sexualstrafrechts. Neben der neuen Strafbarkeit von Dick-Pics wird auch die Definition von sexueller Belästigung erweitert, um unaufgeforderte Bildübermittlungen von Genitalien einzuschließen. Für die Verstöße sind Strafdrohungen von bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen vorgesehen. Die Regelung wird am 1. September 2025 in Kraft treten, wobei Justizministerin Anna Sporrer die Schwere der digitalen sexuellen Belästigung betont.
Weitere Gesetzesänderungen
Neben der Strafbarkeit von Dick-Pics hat der Bundesrat auch ein Eheverbot für Minderjährige beschlossen. Bisherige Regelungen, die eine Ehe ab 16 Jahren ermöglichten, wurden aufgehoben, um den rechtlichen Schutz von unter 18-Jährigen zu stärken. Dieses Verbot gilt auch für Verwandte bis zum vierten Grad und tritt am 1. August 2025 in Kraft. Die Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft zur Nichtigerklärung von Ehen wird ebenfalls wieder eingeführt.
Ein weiteres relevantes Gesetz betrifft die EU-weite Zusammenarbeit von Strafrechtsbehörden, das ebenfalls mehrheitlich angenommen wurde. Dieses soll die grenzüberschreitende Strafverfolgung verbessern. In diesem Zusammenhang wird ein zentralisiertes System namens „ECRIS-TCN“ eingeführt, das zur Identifikation von Drittstaatsangehörigen dienen soll. Mindestens ebenso wichtig sind die datenschutzrechtlichen Grundlagen, die auf nationaler Ebene erforderlich sind. Die Notwendigkeit einer genauen Regelung wird auch im Kontext des digitalen Jugendschutzes in Deutschland gesehen, wo ähnliche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden, um Cybergrooming und andere Risiken im digitalen Raum zu verringern.
Chancen und Herausforderungen im digitalen Raum
Die neu beschlossenen Maßnahmen stehen im Kontext zunehmender Herausforderungen im Online-Bereich, wie Cybermobbing und sexuelle Gewalt. In Deutschland wurde beispielsweise am 1. Mai 2021 das Jugendschutzgesetz reformiert, um diese Probleme effektiver zu adressieren. Dabei wird der persönliche Schutz von Kindern und Jugendlichen stark betont, und Online-Plattformen sind verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität zu implementieren.
Mit Blick auf die Entwicklungen in Österreich wird die Einführung des „Meine-Zeitung-Abo“ für junge Menschen im Jahre 2026 zur Stärkung der Medienkompetenz vorgestellt. Dieses Angebot soll als Gegengewicht zu Fake-News fungieren und auch digitale Medien umfassen. Zudem wird das Budget für die tägliche Bewegungseinheit erhöht, um über 314.000 Kinder in Bildungseinrichtungen zu unterstützen.
Insgesamt zeigen die beschlossenen Regelungen, dass der Gesetzgeber verstärkt auf die Herausforderungen des digitalen Zeitalters reagiert. Während die Reformen auf Schutz und Prävention abzielen, wird jedoch auch die kritische Debatte über die möglichen Auswirkungen auf die Jugend und deren Freiheiten weitergeführt.
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