Sporrer: Keine Ausweitung der Messenger-Überwachung für Kriminalfälle!
Sporrer: Keine Ausweitung der Messenger-Überwachung für Kriminalfälle!
Vienna, Österreich - Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) schließt jegliche Ausweitung der kürzlich im Nationalrat beschlossenen Maßnahme zur Messenger-Überwachung aus. In ihrer Stellungnahme betonte sie, dass diese Überwachung ausschließlich zur Terrorprävention und -abwehr dienen soll. „Für etwas Anderes stehe ich nicht zur Verfügung“, erklärte Sporrer und kündigte ein Veto im Ministerrat an, falls es zu Erweiterungen kommen sollte. Sie besteht darauf, dass zunächst Erfahrungen im bereits festgelegten, engen Anwendungsbereich gesammelt werden müssen, bevor eine weitere Diskussion über mögliche Änderungen geführt wird. Das Gesetz, so Sporrer, müsse nun in die Praxis umgesetzt werden.
Die Maßnahme zur Messenger-Überwachung soll ab 2027 angewendet werden, dabei sind nur Fälle von terroristischen und verfassungsgefährdenden Aktivitäten sowie Spionage vorgesehen. Dies wird von Sporrer als ein sehr reduziertes Vorgehen beschrieben. Dabei wird die Messenger-Überwachung als Eingriff in Grundrechte unter strengen Voraussetzungen betrachtet. Für die rechtlichen Rahmenbedingungen sei das Innenministerium verantwortlich, das sich um die gesetzeskonforme Software kümmern wird.
Bundesstaatsanwaltschaft soll neue Maßstäbe setzen
Eine wesentliche Neuerung, die mit der Maßnahme einhergeht, ist die Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft als oberster Instanz in Strafverfahren. Diese wird aus einem gleichberechtigten Dreiergremium bestehen, das für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt wird. Die Mitglieder sollen mindestens zehn Jahre Berufserfahrung als Richter oder Staatsanwälte haben. Das Auswahlverfahren für diese Positionen soll zweistufig ablaufen: Eine unabhängige Auswahlkommission wird die Bewerbungen bewerten und die Integrität der Kandidaten überprüfen. Der daraus resultierende Vorschlag wird dann dem Nationalrat zur Wahl vorgelegt.
Sporrer hebt die Notwendigkeit von Transparenz und breiter Basis bei der Auswahl der Kandidaten hervor und weist Bedenken zurück, dass die Personalwahl parteipolitisch beeinflusst sein könnte. In vielen anderen EU-Staaten ist ein ähnliches Modell zur Wahl von Verfassungsrichtern und Obersten Staatsanwälten gängig. Zudem betont Sporrer die hohen Qualifikationsvorgaben und persönlichen Anforderungen, die für die Bundesstaatsanwaltschaft gelten.
Staatsanwälte äußern Kritik an der strengen Regelung
Das eingeschränkte Spektrum der Messenger-Überwachung, das lediglich auf schwere terroristische Angriffe zielt, wird als potenzielles Sicherheitsrisiko angesehen. Der politische Kompromiss zur Messenger-Überwachung wird von vielen als zu weitgehend oder unzureichend betrachtet, was die Besorgnis über die Sicherheit in Österreich verstärkt. Die Diskussion über diese Themen bleibt weitreichend und könnte in Zukunft zu weiteren Reformen führen.
Für weiterführende Informationen zu den Maßnahmen und deren Ausführungen besuchen Sie bitte Vienna.at, ORF.at und Die Presse.
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Ort | Vienna, Österreich |
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