Am Mittwochvormittag stand ein 31-jähriger Mann, F., im Landesgericht Eisenstadt vor Gericht. Der Vater dreier Kinder musste sich wegen schwerwiegender Vorwürfe, die mit Diebstahl zu tun hatten, verantworten. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn gewerbsmäßig des schweren Diebstahls an und zitierte eine Liste von 50 verschiedenen Fakten. Laut der Anklage beläuft sich der Wert der gestohlenen Gegenstände auf mehr als 5.000 Euro.
Der Hintergrund dieses Falls ist nicht unerheblich; F. ist bereits vorbestraft. Seit dem Jahr 2013 zählte er insgesamt zehn Vorstrafen, die nicht nur Diebstähle, sondern auch Sachbeschädigung und Waffenhandel umfassen. 2019 wurde er schon einmal am Landesgericht Eisenstadt verurteilt. Diese Vorstrafen spielten eine bedeutende Rolle bei der Entscheidung über die Haftstrafe.
Angeklagter und seine Verteidigung
F. wird durch die Rechtsanwaltsanwärterin Sofie Kraupa vertreten und hat sich im Prinzip schuldig bekannt. Dennoch sieht er sich nicht als Hauptverantwortlicher in dieser Angelegenheit. Seinen Aussagen zufolge sei es sein bereits verurteilter Schwippschwager, Lorenzo F. alias Sándor L., gewesen, der die gesamte Aktion ins Leben gerufen hat.
Der Angeklagte gab an, dass er lediglich nach Österreich gereist sei, um beim Abtransport der gestohlenen Gegenstände zu helfen. In einigen Fällen habe er am Friedhof "Schmiere gestanden", während sein Komplize die Kreuze gewaltsam aus der Erde riss. Richterin Doris Halper-Praunias stellte fest, dass auch das "Tragen" als ein Beitrag zur Tat zählt, was der Angeklagte bejahte.
Die Zahlen der gestohlenen Kreuze, Vasen und Statuetten stand jedoch zur Diskussion. F. behauptete, dass die Menge der Gegenstände nicht in das Auto seines Schwippschwagers gepasst hätte und dass der Verkauf an einen Edelmetallhändler in Ungarn weit weniger als die angegebene Summe von 8.000 Euro eingebracht habe. Auf die Frage, wie hoch sein Anteil gewesen sei, antwortete der Angeklagte mit "rund 100.000 Forint", was gerade mal 250 Euro entspricht.
Schließlich entschied der Schöffensenat, den rückfällig gewordenen Mann zu einer Zusatzstrafe von 18 Monaten unbedingt zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaft gab sich in Bezug auf das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, stumm.
Für weitere Details und Informationen über diesen Fall sind die aktuellen Berichterstattung auf kurier.at empfehlenswert.
Details zur Meldung