Am vergangenen Freitag kam es in Neusiedl am See zu einer Festnahme zweier Männer, nachdem sie beim Stehlen in einem Supermarkt erwischt wurden. Die Brüder, die eine ukrainisch-ungarische Doppelstaatsbürgerschaft besitzen und 42 sowie 37 Jahre alt sind, haben in einer Reihe von Geschäften in den Bezirken Neusiedl am See und Bruck an der Leitha zugeschlagen und Waren entwendet, ohne dafür zu bezahlen.
Die Situation eskalierte, als eine aufmerksame Mitarbeiterin des Supermarktes, die die beiden Herren dabei beobachtete, wie sie in der Filiale Waren einsteckten, sofort die Polizei informierte. Daraufhin kam es zu einer raschen Fahndung, bei der mehrere Polizeistreifen eingesetzt wurden. Nur kurze Zeit später konnten die Verdächtigen auf der B50 zwischen Neusiedl und Parndorf geschnappt werden.
Ermittlungen ergeben umfangreiche Diebstähle
Die anschließenden Untersuchungen der Landespolizeidirektion Burgenland bestätigten, dass die Brüder nicht nur im besagten Supermarkt aktiv waren. Insgesamt sind sie in zehn Geschäften aufgefallen, in denen sie Kleidung, Lebensmittel und weitere Artikel im Wert von unter 4.000 Euro gestohlen hatten. Dieser abenteuerliche, wenn man so will „Shopping-Ausflug“ der beiden frustrierte schließlich nicht nur die Ladenbesitzer, sondern führte auch zu ihrer Inhaftierung.
Nach den Ermittlungen wurden die beiden Männer in die Justizanstalt Eisenstadt überstellt. Die Polizei hat bereits Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass solche Vorfälle künftig verhindert werden und hat die Sicherheit in den Geschäften verstärkt.
Der Vorfall hat nicht nur die Aufmerksamkeit der lokalen Polizeibehörden erregt, sondern auch dazu beigetragen, das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Sicherheitsvorkehrungen in Einzelhandelsgeschäften zu schärfen. Die Ermittlungen laufen noch weiter, um möglicherweise weitere Geschädigte oder ähnliche Vorfälle zu erfassen.
Für diese Kriminalfälle gibt es oft langwierige rechtliche Folgeerscheinungen, und die Strafverfolgungsbehörden haben sich darauf konzentriert, die Umstände des Diebstahls zu klären, um die Rechte der Geschädigten zu wahren.
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