Ein skandalöser Fall zieht erneut die Aufmerksamkeit auf Gerichtssäle, als sich zwei Personen vor einem Schöffengericht verantworten mussten. Es geht um eine mutmaßliche Hehlerei von teuren Weinen und gestohlenem Schmuck, die über die lokale Verkaufsplattform „Willhaben“ namenslos veräußert wurden. Der Prozess startete am 24. Oktober 2024 und zieht sich infolge einer Berufung des Obersten Gerichtshofs, die für eine Wiederholung sorgte, in die Länge.
Der Weindieb, der im März 2024 zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, sitzt nach wie vor in der Justizanstalt. Bei der ersten Verhandlung im Oktober 2023 wurden bereits seine Ex-Partnerin und ein Freund wegen ihrer Verwicklung in den Fall verurteilt, weil sie ihn posthum unterstützt hatten. Bei der aktuellen Verhandlung beteuerten beide Angeklagten ihre Unschuld, obwohl es eindeutige Beweise gegen sie gibt.
Die Rolle der Angeklagten
Ein Hauptvorwurf gegen die Ex-Partnerin und den Freund des Weindiebs ist, dass sie Bankkonten zur Verfügung stellten und für den Weindieb Accounts auf „Willhaben“ eröffneten. Der Freund, der in der Verhandlung als Angeklagter sitzt, erklärte, er habe nicht gewusst, dass sein Konto für kriminelle Machenschaften genutzt wurde. „Ich dachte nicht, dass er mit dem Konto etwas Böses macht“, ließ er verlauten.
Zusätzlich gab er zu, dass er Schmuck, der einer älteren Dame aus Neusiedl entwendet wurde, im Dorotheum in Wien für 1.100 Euro verpfändet habe. Das Geld habe er anschließend seinem Freund übergeben. Die Ex-Partnerin war ebenfalls nicht untätig gewesen: Sie hatte einen „Willhaben“-Account für den Weindieb eröffnet und, noch dazu, als die Polizei den Weindieb verhaftete, dazu beigetragen, den digitalen Spuren des Verbrechens zu entkommen.
Obwohl die Ex-Partnerin des Weindiebs eine Geldstrafe von 600 Euro erhielt, weil sie Diebsgut mitgenommen hatte, wurde der Freund in diesem Prozess freigesprochen, da der Richter nicht nachweisen konnte, dass er absichtlich seine Kontodaten für die illegalen Aktivitäten bereitgestellt hatte. Diese Strategie, bei der die Angeklagten ihre Unschuld beteuern, wird in solchen Fällen oft angewandt, um sich aus der Verantwortung zu ziehen.
Der Weindieb selbst äußerte sich in der Verhandlung, wollte jedoch über die Angeklagten keine weiteren Details sagen und machte von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch. Trotz der schockierenden Umstände ist es dem Gericht nicht gelungen, schlüssige Beweise zu finden, die die Absicht der Angeklagten klar aufzeigen. Die Richterin bemerkte, dass das Verpfänden des Schmucks bereits verjährt sei, was die Situation für die Angeklagten zusätzlich erleichtert.
Die fortlaufenden rechtlichen Auseinandersetzungen werfen ein Licht auf die Herausforderungen der Justiz, wenn es darum geht, Kriminalität im digitalen Zeitalter zu verfolgen und zu beweisen. Für jegliche weiteren Entwicklungen und Details bleibt die Berichterstattung spannend, so bleibt abzuwarten, wie sich die Situation rund um den Go-To-Plattform-Verkauf solcher Delikte weiterentwickeln wird. Mehr Informationen zu diesem brisanten Fall sind erhältlich unter www.bvz.at.
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