Eisenstadt

Neuer Leitfaden für Gemeinden: Verkehrsberuhigung effektiv umsetzen

Eisenstadt und Güssing erlebten am 15. und 18. Oktober 2024 spannende Infoveranstaltungen, bei denen Gemeinden lernen, wie sie mit einem neuen Leitfaden Verkehrsberuhigung clever umsetzen können!

In den letzten Wochen wurde ein neuer Leitfaden entwickelt, der den Gemeinden dabei helfen soll, ihre Verkehrssicherheitsziele effektiver zu erreichen. Am 15. Oktober 2024 fand in Eisenstadt und am 18. November 2024 in Güssing eine Informationsveranstaltung statt, bei der dieser Leitfaden vorgestellt wurde. Ziel dieser Veranstaltung war es, Bürgermeister und Gemeindevertreter über die Inhalte und Anwendungsmöglichkeiten des Leitfadens zu informieren.

Ein wichtiges Anliegen dieses Leitfadens ist es, den Gemeinden bei der Auswahl der besten Maßnahmen zu unterstützen. Sabine Kaulich vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) betonte: „Mit dem Leitfaden möchten wir Gemeinden dabei helfen, unterschiedliche Maßnahmen abzuwägen und die Kosten dafür einzuschätzen. Dank Checklisten können Gemeinden unkompliziert herausfinden, ob Konzeptideen wie Begegnungszonen oder Wohnstraßen für ihren spezifischen Standort geeignet sind.“ Dies erleichtert den Kommunen die Entscheidungsfindung und ermöglicht eine zielgerichtete Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung.

Rolle der Gemeinden bei Verkehrsberuhigungsmaßnahmen

Die Verantwortung für die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen liegt hauptsächlich bei den Gemeinden, insbesondere wenn es sich um Gemeindestraßen handelt. Für Landesstraßen im Ortsgebiet ist hingegen die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Dies bedeutet, dass viele Maßnahmen direkt im Einflussbereich der Gemeinden realisiert werden können.

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Die Bereitstellung dieses Leitfadens ist ein wichtiger Schritt, um die Verkehrssicherheit in den verschiedenen Gemeinden zu erhöhen und den individuellen Bedürfnissen der Standorte gerecht zu werden. Für weitere Informationen und um den kompletten Leitfaden herunterzuladen, können Interessierte auf die Webseite kommunal.at zugreifen.


Details zur Meldung
Quelle
kommunal.at

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