In den letzten Tagen kam es zu einem ungewöhnlichen Rechtsfall im Zusammenhang mit den Spritkosten für Autofahrer an der Grenze zwischen Österreich und Ungarn. Ein Paar, das sich dem Stau an der offiziellen Grenze entziehen wollte, wählte den Umweg über Klingenbach-Sopron. Diese Entscheidung hatte unerwartete Folgen, und die Kanzlei, die die beiden vertrat, erhob eine Klage.
Die Klage forderte ursprünglich eine Entschädigung von 11,50 Euro für die 3,4 Kilometer längere Strecke, die aufgrund der Umfahrung zurückgelegt werden musste. Diese Summe wurde jedoch von der Justiz als übertrieben angesehen. Nach Überprüfung der Situation wurden die zusätzlichen Kosten für den erhöhten Spritverbrauch auf lediglich 27 Cent reduziert. Doch selbst dieser reduzierte Betrag wurde der Kanzlei nicht zugesprochen. Der Vorwurf, dass die Poller in Schattendorf gegen den Artikel 24 des Schengener Grenzkodex verstoßen hätten, konnte nicht haltbar gemacht werden.
Rechtsstreit und Entscheidung der Justiz
Im Urteil der Justiz wurde die Klage als „hart an der Grenze zur Mutwilligkeit und schikanöse Rechtsauslegung“ bezeichnet. Diese Einschätzung verdeutlicht die Skepsis der Gerichte gegenüber solchen Klagen, die aus dem Versuch resultieren, aufgrund von Unannehmlichkeiten durch Verkehrsbehinderungen finanzielle Entschädigungen geltend zu machen. Es zeigt sich, dass die Anerkennung von solchen Forderungen durch die Gerichte sehr limitiert ist und dass ein gewisses Maß an Verständnis für die Verkehrssituation erwartet wird.
Die Entscheidung hat möglicherweise auch weitreichendere Konsequenzen für die Handhabung von Verkehrsbehinderungen an Grenzübergängen. In Zeiten, in denen Reisende häufig vor Herausforderungen wie Stau stehen, könnte dies zu einem Umdenken in der Rechtsprechung und dem Umgang mit ähnlichen Fällen führen. Es bleibt abzuwarten, wie sich zukünftige Klagen in diesem Bereich entwickeln werden. Weitere Informationen zu diesem speziellen Fall sind hier verfügbar.
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