Bundesrat stimmt Teilpension zu: Chancen und Herausforderungen für ältere Arbeitnehmer!
Bundesrat stimmt Teilpension zu: Chancen und Herausforderungen für ältere Arbeitnehmer!
Österreich - Das Gesetzespaket zur Einführung der Teilpension hat am 17. Juli 2025 den Bundesrat passiert. Bei einer namentlichen Abstimmung stimmten 40 Mitglieder für und 19 gegen das Gesetz. Damit wird es ab 2026 möglich sein, dass ältere Beschäftigte Teilzeit arbeiten und parallel dazu einen Teil ihrer Pension beziehen, vorausgesetzt, sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Alterspension. Diese neue Regelung zielt darauf ab, das Pensionssystem in Österreich nachhaltig zu gestalten und die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer zu steigern.
Der neue Teilpension-Anspruch kann bei einer Arbeitszeitreduktion zwischen 25 % und 75 % in Anspruch genommen werden. Das Pensionskonto wird entsprechend geschlossen, und der restliche Pensionsanspruch bleibt bis zu einem endgültigen Pensionsantritt bestehen. Die Berechnung der Teilpension orientiert sich dabei an der reduzierten Arbeitszeit und der Gesamtgutschrift im Pensionskonto, während bei vorzeitigem Pensionsantritt Abschläge Anwendung finden werden.
Änderungen bei der Altersteilzeit
Mit der Einführung der Teilpension werden gleichzeitig auch Einschränkungen bei der Altersteilzeit in Kraft treten. Diese gelten für Vereinbarungen, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen. So wird das Höchstausmaß des Altersteilzeitgeldes auf drei Jahre verkürzt, und die erforderlichen Beschäftigungszeiten für den Bezug von Altersteilzeitgeld werden von 780 auf 884 Wochen erhöht. Eine Mitteilungspflicht an das AMS ist ebenfalls vorgesehen, wenn während der Altersteilzeit eine zusätzliche Beschäftigung besteht.
Die FPÖ übt scharfe Kritik an der Teilpension und bezeichnet sie als massive Verschlechterung und „gesetzlich abgesicherten Sozialbetrug“. Dagegen nennt die SPÖ die Reform notwendig, um älteren Arbeitnehmer:innen eine Zukunftsperspektive zu bieten. Die Grünen äußern sich besorgt, da die Teilpension mit Einschränkungen bei der Altersteilzeit verbunden ist.
Nachhaltigkeitsmechanismus
Ebenfalls neu eingeführt wurde ein „Nachhaltigkeitsmechanismus“, der die Regierung dazu verpflichtet, Einschnitte im Pensionssystem vorzunehmen, falls der Budgetpfad für die Pensionsausgaben überschritten wird. Dieser Mechanismus trägt zur langfristigen Finanzierbarkeit des Pensionssystems bei, insbesondere angesichts der demografischen Herausforderungen, mit denen Österreich konfrontiert ist.
Zusätzlich zur Teilpension wurden Rahmenabkommen mit Ungarn und der Slowakei für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst sowie ein Abkommen mit der Mongolei über soziale Sicherheit verabschiedet. Bundesministerin Korinna Schumann stellte klar, dass die Teilpension freiwillig ist und die Ansprüche auf „Abfertigung alt“ gesichert bleiben.
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