
In Linz sorgt der Streit zwischen einer ehemaligen Mieterin und dem Wohnbauunternehmen Lawog für Schlagzeilen. Diese Frau lebte über zehn Jahre in einer Wohnung mit Garten, in dem sie 2017 Bambus pflanzte. Nach ihrem Auszug im September 2021 fordert das Unternehmen nun 40.000 Euro Schadenersatz, da der Bambus mittlerweile drei Viertel der gesamten Gartenfläche überwuchert hätte. Die genauen Ausmaße sind schockierend: Insgesamt sind bis zu 450 Quadratmeter betroffen! Laut der Klage musste der Boden bis in eine Tiefe von 70 Zentimetern abgetragen werden, was Kosten von etwa 60.000 Euro verursacht hat, während Nacharbeiten und Neubepflanzung zusätzlich 20.000 Euro erforderten. Wie heute.at berichtet, plant die Lawog, im kommenden Prozess ihre Forderungen gerichtsfest zu untermauern, da laut Mietvertrag die Anpflanzung von Pflanzen mit einer Maximalhöhe von 1,30 Metern zuvor schriftlich genehmigt werden muss.
Der Anwalt der Ex-Mieterin, Franz Haunschmidt, weist jedoch darauf hin, dass Bambus eine Ziergrasart und somit keine der im Vertrag genannten Pflanzenarten sei. Er argumentiert zudem, dass der Schaden verjährt sei, da die gesetzliche Verjährungsfrist für solche Ansprüche nur ein Jahr beträgt. Die Lawog habe vergeblich versucht, die Ex-Mieterin zu einem Dialog über eine außergerichtliche Einigung zu bewegen und sieht sich nun gezwungen, die Klage einzureichen.
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