ÖsterreichPolitik

Ausweitung der Telearbeit: Arbeiten im Park, Café und Hotel jetzt versichert

In einem aktuellen Beschluss hat der Sozialausschuss Maßnahmen zur Ausweitung der Telearbeit beschlossen. Die Evaluierung hat gezeigt, dass eine Erweiterung notwendig ist, um den Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht zu werden. Zukünftig wird zwischen "Telearbeit im engeren Sinn" und "Telearbeit im weiteren Sinn" unterschieden.

Telearbeit im engeren Sinn bezieht sich auf das Arbeiten von zu Hause aus, bei Angehörigen oder in Coworking-Spaces. In diesen Fällen ist der Arbeitsweg unfallversicherungsrechtlich geschützt, solange er ungefähr gleich lang ist wie der übliche Arbeitsweg. Darüber hinaus ist auch Telearbeit im weiteren Sinn möglich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können beispielsweise im Park, im Café oder in einem Hotel arbeiten und sind dabei bei Arbeitsunfällen versichert. Der Arbeitsort außerhalb der Wohnung muss jedoch mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin vereinbart werden.

Diese Beschlüsse des Sozialausschusses sind Teil eines umfassenden Gesetzespakets, das verschiedene Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer enthält. Unter anderem wurden auch Maßnahmen zur Anhebung der Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe beschlossen. Studierende über 20 Jahre verlieren derzeit den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie mehr als 15.000 € jährlich dazuverdienen. Ab 2025 soll diese Grenze an die Inflation angepasst werden.

Des Weiteren sollen auch Änderungen im Zivildienst vorgenommen werden. Künftig können Zivildiener bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen ihren Dienst teilen, sofern sie eine entsprechende Vereinbarung mit der Zivildiensteinrichtung treffen. Zudem haben Zivildiener nun die Möglichkeit, bei der Geburt eines Kindes einen "Papamonat" in Anspruch zu nehmen. Die bevorzugten Zivildiensteinrichtungen sollen außerdem um Einrichtungen der Altenbetreuung und Krankenanstalten erweitert werden.

https://fleischundco.at/

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzespakets betrifft Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Die Behindertenanwaltschaft und der Bundesbehindertenbeirat sollen gestärkt werden und der Österreichische Behindertenrat soll finanziell abgesichert werden. Unternehmen mit mindestens 400 Beschäftigten werden zudem zur Bestellung eines Barrierefreiheitsbeauftragten verpflichtet.

Im Bereich der Pflege fand ein Hearing mit Expertinnen und Experten zum Volksbegehren "Gerechtigkeit den Pflegekräften!" statt. Dabei wurden Empfehlungen für bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und die Stärkung des Pflegesystems ausgesprochen. Ein kleines Pflegepaket wurde ebenfalls beschlossen, das eine Ausweitung des Pflegestipendiums und eine Erweiterung der Kompetenzen von Heimhelferinnen umfasst. Des Weiteren sollen berufliche Erfahrungen bei der Anerkennung ausländischer Pflegeausbildungen stärker berücksichtigt werden. Eine Versehrtenrente wird zukünftig nicht mehr bei der Ausgleichszulage berücksichtigt und beeinträchtigt auch die Sozialhilfe nicht mehr.

Diese Beschlüsse des Sozialausschusses sind wichtige Schritte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der sozialen Absicherung in Österreich. Sie sollen dazu beitragen, die Bedürfnisse und Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker zu berücksichtigen und ihnen mehr Flexibilität in der Arbeitsgestaltung zu ermöglichen.

Quelle: In einem Artikel von www.parlament.gv.at ist zu lesen, dass der Sozialausschuss Maßnahmen zur Ausweitung der Telearbeit beschlossen hat. Auch weitere Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden einstimmig passiert.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"