Alarmierend: Brände in Recyclingbetrieben durch Lithium-Batterien!

Alarmierend: Brände in Recyclingbetrieben durch Lithium-Batterien!

Osttirol, Österreich - Am 2. Juli 2025 warnte der Verband Österreichische Entsorgungsbetriebe (VOEB) vor der zunehmenden Gefahr, die von Lithium-Batterien für die Abfallwirtschaft ausgeht. Der Anlass dieser Warnung war ein verheerendes Feuer im Entsorgungs- und Recyclingbetrieb Rossbacher in Osttirol. Die Präsidentin des VOEB, Gabriele Jüly, stellte fest, dass Brände in Recyclingbetrieben mittlerweile trauriger Alltag sind. Häufig sind falsch entsorgte Lithium-Batterien und andere problematische Stoffe verantwortlich für diese Vorfälle.

Der jüngste Brand verdeutlicht die Risiken, die solche Vorfälle für Beschäftigte, die Infrastruktur und die Umwelt mit sich bringen. In Österreich verzeichnen Abfallwirtschaftsbetriebe täglich bis zu sechs Brandereignisse, die in Sammelfahrzeugen, Lagern oder Sortieranlagen auftreten können. Die Sicherheitsrisiken und der Verlust wertvoller Rohstoffe durch diese Brände sind alarmierend.

Maßnahmen der Abfallwirtschaft

Um die Risiken zu minimieren, investieren VOEB-Mitgliedsbetriebe in Früherkennung, Brandschutz, Löschsysteme, Sortiertechnologien und Schulungen für ihre Mitarbeiter. Brände führen nicht nur zu Sicherheitsproblemen, sondern zerstören auch Materialien, die für die Kreislaufwirtschaft und das Recycling wichtig sind, was negative Folgen für die Ressourcenschonung hat.

Der VOEB appelliert an die Bevölkerung, auf die richtige Mülltrennung zu achten, und an die Politik, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Insbesondere wird die Prüfung eines Cashback-Systems für die Rückgabe von Lithium-Batterien und -Akkus durch die österreichische Bundesregierung als hilfreiche Maßnahme begrüßt.

Umgang mit Lithium-Batterien

Zusätzlich zu diesen Entwicklungen informiert der BDE-Praxisleitfaden über den korrekten Umgang mit Batterietypen und Verpackungsarten. Lithium-Batterien dürfen in transportierten Batteriegemischen enthalten sein, solange der maximale tolerierbare Anteil 330 kg je Beförderungsmittel nicht überschreitet. Erfassung und Transport sind nur in zugelassenen und beschrifteten Verpackungen erlaubt, die im BDE-Leitfaden aufgelistet sind. Strenge gefahrgutrechtliche Vorschriften gelten insbesondere für Lithium-Ionen-Akkus über 500 Gramm.

Besonderes Augenmerk wird auf beschädigte oder defekte Batterien gelegt. Diese müssen gemäß spezifischen Vorschriften verpackt und transportiert werden. Der Leitfaden empfiehlt, beschädigte Batterien lagenweise mit geeignetem Inertmaterial in das Transportbehältnis zu bringen und ausschließlich elektrisch nicht leitfähige sowie nicht brennbare Polstermaterialien zu verwenden.

Innovationen zur Brandvermeidung

Die technische Kennzeichnung von Batterien sowie batteriebetriebenen Altgeräten könnte durch Radio Frequency Identification (RFID) erfolgen. Dies ist ein Vorschlag, der in einer Machbarkeitsstudie durch bvse untersucht werden soll. Langfristig könnte die Entwicklung und Marktdurchdringung von Feststoffbatterien als Lösung zur Brandvermeidung dienen. Diese bieten eine höhere Speicherkapazität und ein vermindertes Brandrisiko, da sie ohne flüssigen Elektrolyten, sondern mit nicht brennbarer Keramik funktionieren.

Allerdings bestehen weiterhin technische Herausforderungen bei der Entwicklung dieser Feststoffbatterien, die hauptsächlich vom Automobilsektor vorangetrieben wird. Damit die Abfallwirtschaft in Zukunft sicherer wird, sollte die gesamte Branche an der Optimierung von Lagerung, Transport und dem Recycling von Batterien arbeiten.

Die drängenden Themen rund um Lithium-Batterien in der Abfallwirtschaft erfordern ein gemeinsames Umdenken und Handeln, um sowohl die Sicherheit der Beschäftigten als auch die Umwelt zu schützen.

Dolomitenstadt berichtet, dass … Remondis informiert über … und IFAT hebt hervor …

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OrtOsttirol, Österreich
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